Krankenversicherung
Personen die während eines stationären Aufenthaltes einen Unfall haben, sind gesetzlich unfallversichert. Zuständig hierfür ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Auch bei der Durchführung einer Reha-Maßnahme gilt ein Unfallversicherungsschutz, wenn während der Verrichtung einer medizinischen oder therapeutischen Tätigkeit ein Unfall passiert. Dies gilt auch für die Hin- und Rückfahrt zum Krankenhaus.
Ausschluss
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet aber nicht bei einem Kunst- oder Behandlungsfehler.
Sobald ein Unglück passiert ist, sollten Versicherte dies sofort der Krankenhaus- oder Rehaverwaltung melden. Dadurch ist gewährleistet dass die Unfallversicherung rechtzeitig ihre Leistungen erbringen ...
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Bundessozialgericht hat entschieden
Mit Urteil vom 06.05.2009 bestätigte das Bundessozialgericht die Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses, dass eine Protonentherapie zur Behandlung von Brustkrebs keine Kassenleistung ist. Stattdessen kann nur die bisherige Therapieform Mittels Röntgenstrahlen auf Kassenkosten durchgeführt werden.
Allerdings hatte das Bundessozialgericht weiter festgestellt, dass eine Protonenbestrahlung zu Lasten der Kassen gehen kann, wenn die Behandlung im Rahmen ...
Weiterlesen: Protonenbestrahlung bei Brustkrebs ist keine Kassenleistung
Erkrankung muss feststellbar sein
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 05.02.2009, Az. L 16 KR 209/08, festgestellt, dass ein Anspruch auf Krankengeld zu verneinen ist, wenn eine Erkrankung nicht mehr nachweisbar ist. Ist dies der Fall, kann von einer Arbeitsunfähigkeit nicht ausgegangen werden.
Zum Fall
Ein beschäftigter Baufahrzeugführer war seit Ende Oktober 2006 arbeitsunfähig wegen einer Speiseröhrenentzündung arbeitsunfähig gewesen. Die beklagte ...
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