Krankenversicherung
Als Hilfsmittel anerkannt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 25.02.2009, Az. L 1 KR 201/07, darüber entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse bei Gehörlosen die Kosten für eine Lichtsignalanlage zu übernehmen hat. Es handelt sich bei einer extremen Schwerhörigkeit um ein anerkanntes Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Zum Fall
Die Klägerin war Gehörlos und beantragte bei Ihrer Krankenkasse die Kosten für eine Lichtsignalanlage zu übernehmen. Es handelt sich dabei um eine mobiles Teil, das beim Telefon und der Wohnungsklingel ein Vibrationssignal auslöst. Dieses Signal wird dann von den Schwerhörigen wahrgenommen.
Die Krankenkasse lehnte die Kosten ab. Sie begründete ...
Weiterlesen: Lichtsignalanlage für Gehörlose auf Kassenkosten
Keine Notwendigkeit
Das Hessische Landessozialgericht hat am 03.03.2009 Az. L 1 KR 39/08 entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für ein Treppensteiggerät ablehnen kann, wenn der Versicherte zusätzlich einen Rollstuhl zur Fortbewegung besitzt.
Zum Fall
Wegen einer Multiplen Sklerose Erkrankung war die Klägerin schon seit Jahren auf einen Rollstuhl angewiesen. Als Ergänzung verordneten die behandelnden Ärzte ein Treppensteiggerät. Mit diesem Hilfsmittel wäre die Versicherte in ...
Weiterlesen: Keine Kostenübernahme für Treppensteiggerät wenn Rollstuhl vorhanden ist
Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Maßgeblich für die Berechnung des Krankengeldes ist der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Ändern sich die Verhältnisse, wie z.B. ein Steuerklassenwechsel erst während der Arbeitsunfähigkeit ist dies für die weitere Krankengeldhöhe unschädlich. Zu dieser Auffassung ist vor kurzem das Sozialgericht Aachen in seinem Urteil vom 03.02.2009, Az. S 13 KR 135/08 gekommen.
Zum Fall
Die Klägerin war ...
Weiterlesen: Wechsel der Steuerklasse wird bei Krankengeldbezug nicht berücksichtigt
Seite 67 von 100
Newsletter Anmeldung
Kontakt
Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.
Tel.: 0911/641 57 68
Fax: 0911/649 66 66
Krankenversicherung News
Aktuell sind 1493 Gäste und keine Mitglieder online