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Ab 2010 sollen Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse ihre Beiträge bis zu dreimal mehr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen können.
Hintergrund ist ein geplantes Bürgerentlastungsgesetz, das die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen besser regelt.
Bisher konnten 1500 € steuerlich abgesetzt werden. Ab 2010 werden es etwa 4500 € im Jahr sein. Das ergibt eine Nettoentlastung von ca. 100 € im Monat.
Das Bundesfinanzministerium geht sogar soweit, dass künftig 96 % aller zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind. Die restlichen 4 % werden zur Finanzierung des Krankengeldes aufgebracht.

 

 

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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