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Höherer Hinzuverdienst bei Teilrentner

Seit dem 01.01.2008 wurde für Rentner vor dem 65 Lebensjahr die monatliche Hinzuverdienstgrenze auf 400 € erhöht. Bis zu diesem Betrag können Rentenbezieher einen Nebenjob ausüben ohne dass dafür die Rente gekürzt wird. Wird jedoch nur eine Teilrente bezogen, kann der Hinzuverdienst wesentlich höher sein.
Die Höhe des erlaubten Nebenverdiensts richtet sich zum einen nach dem zuletzt vor dem Rentenbeginn bezogenen Verdienstes und der gewählten Teilrente.

Früheres Einkommen regelt die Höhe der Teilrente

 

Das Bruttoeinkommen der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn ist ausschlaggebend dafür, ob und in welcher Höhe die Teilrente ausgezahlt werden kann. Bei einem Durchschnittsverdienst von ca. 29.000 € kann als Neurentner aktuell 1.416,45 € nebenbei verdienen und erhält noch die Hälfte der ihm zustehenden Rente.
Ein Durchschnittsverdiener der sich für eine Rente zu zwei Drittel entscheidet, kann noch einen Nebenjob mit einem Bruttoverdienst in Höhe von 969,15 € ausüben.
Generell gilt: Je höher das zuletzt bezogene Durchschnittseinkommen vor Beginn der Rente war, umso höher kann auch der Nebenverdienst und gleichzeitigem Bezug einer Teilrente sein.

Berechnungsverfahren wurde umgestellt

Ab dem 01.01.2008 wurden die Hinzuverdienstgrenzen nach oben hin angepasst. Im Schnitt um ca. 40 € im Monat. Grund hierfür war eine Umstellung im Berechnungsverfahren. Bis 2007 erfolgte die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen u.a. nach dem aktuell gültigen Rentenwert, der sich an der Lohnentwicklung von Arbeitnehmern orientierte. Bestimmte gesetzlich geregelte Dämpfungsparameter sorgten dafür, dass der Rentenwert sich langsamer als die Steigerung der Löhne entwickelte.
Aus diesem Grund erfolgte für 2008 eine neue Berechnungsgrundlage. Jetzt ist es so, dass sich die Nebenverdienstgrenzen an der Bezugsgröße entwickelt. Die Bezugsgröße ist ein maßgeblicher Wert in der gesetzlichen Sozialversicherung, der sich auch wieder an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert. Fakt ist aber, dass sich durch das Gesetz „Rente mit 67“ die Hinzuverdienstgrenzen auch wirklich an der Lohnentwicklung orientieren.

Hinzuverdienstgrenzen bei einer Teilrente und Durchschnittsverdienern ab 01.01.2008

Rentner wegen voller Erwerbsminderung

¼ Rente    2.087,40 € Alte Bundesländer/1.834,72 € Neue Bundesländer
½ Rente    1.714,65 € Alte Bundesländer/1.507,09 € Neue Bundesländer
¾ Rente    1.267,35 € Alte Bundesländer/1.113,94 € Neue Bundesländer

Altersrentner

1/3 Rente    1.863,75 € Alte Bundesländer/1.638,14 € Neue Bundesländer
½ Rente    1.416,45 € Alte Bundesländer/1.244,99 € Neue Bundesländer
2/3 Rente    969,15 Alte Bundesländer/851,83 € Neue Bundesländer

Tipp Ihres Rentenberaters

Als Teilrentner aber auch als voller Rentenbezieher dürfen Sie bis zu zweimal im Jahr das doppelte nebenbei hinzuverdienen, ohne dass Sie dafür eine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen.

Rentenberater unterstützen

Es handelt sich hier um ein sehr schwieriges und komplexes Thema. Zur Berechnung Ihrer Nebenverdienstmöglichkeiten ist ein fachlicher Rat nötig. Die unabhängigen und gerichtlich zugelassenen Rentenberater unterstützen Sie dabei kompetent.
Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür und zu allen anderen Fragen der gesetzlichen Kranken-, Pflege und Rentenversicherung zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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