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Ende einer Übergangsregelung

Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Übergangsregelung für sogenannte Midijobber zur Versicherungspflicht am 31.12.2014 endete. Nach dieser Regelung waren alle Arbeitnehmer weiterhin versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, wenn ihr Verdienst seit dem 31.12.2012 durchgehend zwischen 400,01 und 450 Euro betragen hat.

Die Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobber ab 2013 von 400 auf 450 Euro machte eine solche Übergangsregelung nötig. Dadurch fielen nämlich Minijobber die weiterhin zwischen 400,01 und 450 Euro verdienten nicht gleich aus der Versicherungspflicht. Sie konnten weiterhin sozialversicherungspflichtig als „Midijobber“ bleiben.

Selbst zahlen erhält die Versicherung

Der Ablauf der Übergangsfrist bedeutet für diese Arbeitnehmer ab 1.Januar 2015, dass für sie nun als Minijobber die Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung weggefallen ist und sie nur noch versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Für den Versicherungsschutz in der Rentenversicherung müssen sie einen Eigenbeitrag in Höhe von 3,7 Prozent ihres Verdienstes leisten, der Arbeitgeber steuert noch zusätzlich pauschal 15 Prozent zum Beitrag bei. Sie erhalten dadurch aber auch den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser umfasst dann Ansprüche auf medizinische und berufliche Rehabilitation, aber auch eine Absicherung bei Erwerbsminderung sowie eine unmittelbare Förderberechtigung bei der Riester-Rente.

Beratung ist unbedingt erforderlich

Natürlich ist es auch möglich sich von der Versicherungspflicht und den damit verbundenen Beitragszahlungen befreien zu lassen. Man sollte dabei aber auch bedenken, dass dann auch alle obengenannten Ansprüche auf Leistungen gegenüber der Rentenversicherung wegfallen.

Wer trotzdem einen Antrag auf Befreiung stellen möchte muss dies bei seinem Arbeitgeber tun. Trotz einer Befreiung von der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber aber weiterhin seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung entrichten.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist also für jeden Minijobber gut zu überlegen. Am besten spricht man vorher mit einem unabhängigen Rentenberater, der einem alle Vor- und Nachteile genau aufzeigen kann. Man kann sich natürlich auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren.

Immer anmelden

Für Arbeitgeber die Arbeitnehmer beschäftigen, die von den entsprechenden Änderungen betroffen sind, ist auf jeden Fall zu beachten, dass diese zum 31.12.2014 bei ihrer Krankenkasse als Midijobber abzumelden sind. Ab dem 1.Januar 2015 muss dann eine neue Anmeldung als Minijobber bei der Minijob-Zentrale erfolgen

Haben Sie noch weitergehende Fragen zu den Mini- und Midijobs, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie. Ihre Rentenberatung Kleinlein & Partner.

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Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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