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Waisenrente

Ab 01.07.2015 fallen Hinzuverdienstgrenzen weg

Am 26. Februar hat der Bundestag beschlossen, dass ab 01. Juli 2015 die Nebeneinkünfte für junge Frauen und Männer ab 18 Jahren, die noch eine Waisenrente beziehen nicht mehr begrenzt sind. Diese Entscheidung erfolgte, nachdem am 25.Februar durch den Bundestags-Sozialausschuss ein geänderter Gesetzesentwurf dazu angenommen wurde.
Näheres hierzu erfahren sie in den Bundestags-Drucksachen Nr. 18/3699 und 18/4114.

Der Bundesrechnungshof hatte die Verwaltungskosten (ca. zehn Millionen Euro) die für eine ständige und geregelte Anspruchsüberprüfung der volljährigen Waisenrentner anfallen als zu hoch beurteilt und eine Neuregelung empfohlen, der der Bundestag dann auch gefolgt ist.

Wer bisher wegen des Todes eines oder beider Elternteile eine Waisenrente beanspruchen konnte, durfte monatlich höchstens 503,54 Euro in den alten oder 464,46 Euro in den neuen Ländern dazuverdienen, ohne dass sich die schädlich auf die Höhe der Rente ausgewirkt hat. Wer einen höheren Verdienst erzielte, musste eine Rentenkürzung von 40 Prozent des Betrags, der über der obengenannten Hinzuverdienstgrenzen liegt hinnehmen. Grundsätzlich werden alle Einkommen auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet. Ausnahmen bilden hier nur steuerfreie Einnahmen, sowie Leistungen der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Keine nennenswerten Einnahmen bei Waisen

Die Deutsche Rentenversicherung kam nach statistischen Erhebungen zu dem Ergebnis, dass bei 180.400 Renten, die zum Jahreswechsel 2013/2014 an volljährige Waisen gezahlt wurden, lediglich ca. 16.500 wegen eines entsprechenden Hinzuverdienstes  gekürzt wurden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hatte deshalb bereits im Juni 2014 das Bundesministerium aufgefordert eine gesetzliche Neuregelung auszuarbeiten und vorzulegen und war damit einer Forderung des Bundesrechungshofes gefolgt. Die Bundesregierung vertritt hierzu die Auffassung, dass Bezieher von Waisenrenten in aller Regel „zumeist nicht über nennenswerte Einkommen verfügen“, weshalb der beschlossene Wegfall der Nebenverdienstgrenzen auch zu Recht erfolgt.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie durch uns. Ihre Rentenberatung Kleinlein & Partner steht Ihnen in allen Rechtsfragen bei Waisenrenten jederzeit gerne zur Verfügung. Gerne vertreten wir Sie auch in Widerspruchs- und Klagefällen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Gerne auch telefonisch oder per E-Mail.

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