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Rentenerhöhung

Dynamisierung der Renten zum 01.07.2014

Wie das Bundesarbeitsministerium bekannt gegeben hat, erfolgt zum 01.07.2014 eine Erhöhung der gesetzlichen Renten. Demnach werden die Renten in den alten Bundesländern um 1,67 % und in den neuen Bundesländern um 2,53 % angepasst.
Diese Anhebung hat positive Konsequenzen auf den dann gültigen Rentenwert. Dieser Wert bringt zum Ausdruck, welchen Wert in Euro ein für die Ermittlung der Rentenhöhe festgestellter Entgeltpunkt hat.
Demnach beträgt der Rentenwert ab dem 01.07.2014 28,61 € (Westen) bzw. 26,39 € (Osten).

Höherer Anstieg in den neuen Bundesländern

Die Rentenanpassung wirkt sich stärker für die Rentner im Osten gegenüber den Rentenbeziehern im Westen aus. Gründe hierfür liegen zum einen in der Entwicklung der Löhne und Gehälter, die einen wesentlichen Bestandteil für die Rentenanpassungsformel darstellten. In den neuen Bundesländern gab es eine Lohnsteigerung von 4,32 €- Dagegen erhöhten sich Löhne und Gehälter im Westen nur um 1,5 %. Zum anderen gilt es den Nachholfaktor zu beachten. Der Gesetzgeber hatte im Jahre 2010 durch eine entsprechende Schutzklausel geregelt, dass es zu keiner Rentenminderung kommen darf. Allerdings musste die nicht wirksam gewordene Rentenminderung für die künftigen Jahre wieder angespart werden. Der Nachholfaktor ist in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 berücksichtigt und nach Angaben des Rentenversicherungsträgers vollständig verrechnet worden, sodass er bei künftigen Berechnungen - gleichbleibende Verhältnisse vorausgesetzt - nicht mehr angewendet werden muss. Hätte es für dieses Jahr keinen Nachholfaktor gegeben, wäre die Rente in den alten Bundesländern um etwa 2,13 % angehoben worden.

Service

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