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von großer Bedeutung 

Eine statistische Erhebung der Deutschen Rentenversicherung hat ergeben, dass bei einer Scheidung ganz besonders die Frauen davon profitieren, wenn es später um den Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) der geschiedenen Ehepartner geht. In Westdeutschland werden ca. 35 Prozent der Rentenansprüche für geschiedene Frauen aus dem Versorgungsausgleich abgeleitet. Bei den ostdeutschen Frauen sind es 18 Prozent. Im Jahr 2006 erhielten fast 500.000 „Neurentner“ einen  Versorgungsausgleich. Die überwiegende Zahl davon waren Frauen. Etwa 218 Euro Rentenanteil durchschnittlich beträgt die Übertragung des Rentenausgleichs der Ex-Partner.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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