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Geringverdiener werden später besser gestellt

Aus den verschiedensten Medien war zu erfahren, dass das Bundesarbeitsministerium kurz vor dem Abschluss der neuen Rentenreform steht. Geplant ist, dass die Einzelheiten Mitte März mit den Regierungsparteien abgestimmt werden. Wesentlicher Bestandteil der neuen Rentenreform wird die Einführung der sog. Zuschussrente für Geringverdiener sein.

Versicherte werden demnach einen Anspruch auf eine Zuschussrente haben, wenn sie mindestens 35 Beitragsjahre auf dem Rentenversicherungskonto aufweisen können. Mit berücksichtigt werden dabei Zeiten der Kindererziehung und die Pflegezeit von pflegebedürftigen Angehörigen bei einem Pflegeaufwand von mind. 15 Stunden wöchentlich. Allerdings muss im Durchschnitt weniger als 1 Entgeltpunkt jährlich erzielt worden sein.
Entgeltpunkte regeln die individuelle Höhe der Rente. Sie errechnen sich grundsätzlich aus dem erzielten Entgelt des Versicherten. Für die Berechnung der Rente wird dieses Entgelt durch das jeweilige Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer in Deutschland geteilt. Im Ergebnis ergibt sich dann der jeweilige Entgeltpunkt des entsprechenden Jahres.
Bei 35 anerkannten Entgeltpunkten ergibt sich derzeit eine Bruttorente in den alten in Höhe von 961,45 € und in den neuen Bundesländern in Höhe von 852,95 €.
Liegt die Rente darunter soll künftig die neue Zuschussrente gewährt werden.

Außerdem wird ein Leistungsanspruch noch davon abhängig sein, dass der Versicherte zusätzlich eine private oder auch betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat. Allerdings bleiben diese Erträge bei der Zuschussrente unberücksichtigt bzw. mindern diese nicht.

Unterschiedliche Finanzierung

Aus den ursprünglichen Planungen war zu entnehmen, dass die Finanzierung der Zuschussrente ausschließlich aus Steuermitteln erfolgt. Künftig soll die neue Rentenart auch noch aus den Beiträgen der Rentenversicherungen finanziert werden. Aus diesem Grund werden sehr wahrscheinlich die Rentenversicherungsbeiträge, wenn auch möglich, nicht gesenkt. Ebenso werden die öffentlichen Haushalte nicht zu sehr belastet, da im Gegenzug, bedingt durch die Einführung der Zuschussrente, eine wenigere Inanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen im Alter erwartet wird.

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