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Nebenverdienst möglich

Rentner die bereits vor dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen, dürfen zusätzlich einen Nebenverdienst erzielen. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, ansonsten droht eine schmerzhafte Rentenkürzung bis hin zur Einstellung der Rentenzahlung. Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können allerdings ohne Einschränkung hinzuverdienen.

Neue Grenzen ab 2010

Zum Jahreswechsel werden die Hinzuverdienstgrenzen neu bewertet. Für Frührentner gilt ein Nebenverdienst von max. 400 € im Monat. Zusätzlich darf zweimal im Kalenderjahr dieses Einkommen bis zum Doppelten, folglich 800 €, überschritten werden.
Für Rentner die eine Altersteilrente beziehen, setzen sich die Mindesthinzuverdienstgrenzen wie folgt zusammen:

1/3 Rente 958,13 € (West) 849,98 € (Ost)
1/2 Rente 728,18 € (West) 849,98 € (Ost)
2/3 Rente 498,23 € (West) 441,99 € (Ost)

Es ist allerdings zu beachten, dass es sich bei den Hinzuverdienstgrenzen nicht feste Werte handelt. Bei jedem Rentner gilt nach den erwirtschafteten Entgeltpunkten eine eigene Hinzuverdienstgrenze. Die o.g. Werte spiegeln lediglich einen Richtwert, der sich an der durchschnittlichen Rentenhöhe orientiert.

Beratung durch Rentenberater

Rentenbescheide sollten immer auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Bei der Prüfung geht es auch um die Ermittlung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen. Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür kompetent zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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