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Hinzuverdienst

neben dem Bezug einer Altersrente ist jederzeit möglich. Allerdings ist zu beachten, dass bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und gleichzeitiger Altersrente nur eingeschränkt hinzuverdient werden kann.

Bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze fällt nicht unbedingt die Rente weg, sondern sie wird entsprechend gekürzt und in eine sogenannte Teilrente umgewandelt.
Die Höhe des Hinzuverdienst können Sie ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Hinzuverdienstgrenzen

 

Bezieher einer Altersrente vor dem 65. Lebensjahr können neben ihrer Rente nur bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Es hängt davon ab ob die Altersrente als

  • Vollrente (volle Höhe)
  • 2/3 Teilrente
  • 1/2 Teilrente
  • 1/3 Teilrente


bezogen wird.

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Vollrente beträgt mtl. 350 € brutto (alte und neue Bundesländer gleich). Ein zweimaliges Überschreiten im Kalenderjahr bis zum Doppelten (= 700 €) ist zulässig. Dies ist dann der Fall, wenn Ihnen Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewährt wird.

Bei der zulässigen Hinzuverdienstgrenze von Teilrenten handelt es sich um einen individuellen Wert. Er hängt u.a. vom bezogenen Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre vor Beginn der Altersrente ab. Dabei ist auch der aktuelle Rentenwert zu beachten. Aus diesem Grund erfolgt immer zum 01.07. eines Jahres eine Neuanpassung der Hinzuverdienstgrenzen.
Ab dem 1. Juli 2007 ergeben sich bei Durchschnittsverdienern folgende

 

Hinzuverdienstgrenzen

Altersrente als

bis 30.6.2007
alte Bundesländer

ab1.7.2007
alte Bundesländer

bis 30.6.2007
neue Bundesländer

ab1.7.2007
neue Bundesländer

1/3-Teilrente

1826,49 Euro

1836,27 Euro

1605,60 Euro

1613,99 Euro

1/2-Teilrente

1371,83 Euro

1379,18 Euro

1205,93 Euro

1212,23 Euro

2/3-Teilrente

917,16 Euro

922,08 Euro

806,25 Euro

810,46 Euro

Bei den Bezug einer Teilrente darf die Hinzuverdienstgrenze ebenso zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschritten werden.

Folgen der Überschreitung

Wird die Hinzuverdienstgrenze bei einer Vollrente überschritten, die Grenze für eine Teilrente aber eingehalten, wird die Rente nur noch als Teilrente ohne Antrag weitergewährt. Wenn die Grenze zu einem späteren Zeitpunkt für eine Vollrente oder höhere Teilrente wieder eingehalten wird, muss diese Rente innerhalb von drei Kalendermonaten neu beantragt werden.

Wird die Hinzuverdienstgrenze für die 1/3-Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.
Wird das 65. Lebensjahr überschritten, dürfen Altersrentner unbeschränkt hinzuverdienen.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Thema, da jeder Fall individuell zu beurteilen ist. Hierfür steht Ihnen Ihr unabhängiger Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein gerne zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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