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Pflegezusatzversicherung

Staatlicher Zuschuss

Aufgrund der immensen Kosten die durch die Pflege für einen pflegebedürftigen Menschen entstehen, jedoch durch die gesetzliche Pflegeversicherung meist nicht komplett abgedeckt sind, ist es nicht verwunderlich, dass Pflege-Zusatzversicherungen zu den am meisten nachgefragten Zusatzversicherungen zählen. Durch die ab Januar 2013 eingeführte staatliche Förderung von Pflege-Zusatzversicherungen wird diese Nachfrage sicher noch ansteigen. Die Regierung hat nämlich durch die Einführung des sogenannten Pflege-Bahr, der in seiner Gestaltung  stark an die Riester-Rene erinnert, unabhängig vom Einkommen eine Unterstützung bei Pflege-Policen von 60 Euro jährlich eingeführt.

15 Euro als monatliche Mindestprämie

Wie immer sind natürlich Voraussetzungen zu erfüllen um an die staatliche Prämie zu gelangen. Die Prämie für die Zusatzversicherung muss deshalb monatlich mindestens 15 Euro betragen wobei der eigene Anteil des Versicherten nicht unter 10 Euro liegen darf. Außerdem ist auch ein gewisser Mindestbeitrag zu entrichten um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen. Dieser Mindestbeitrag darf, selbst bei Geringverdienern, nicht weniger als 60 Euro jährlich betragen.

Eine weitere Voraussetzung sieht vor, dass die Policen Leistungen in allen vier Pflegestufen (Pflegestufen 0 – 3) vorsehen, wobei die Leistung in der Pflegestufe 3 nicht unter 600 Euro liegen darf. Außerdem müssen bei Antragstellung, die sonst üblichen Risikoprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse bei bestehenden Erkrankungen ausgeschlossen, sowie ein Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht enthalten sein.

Weitere Vorteile bei den Policen

Um die Pflege-Zusatzverträge für die Versicherten attraktiver zu machen hat der Gesetzgeber weitere Voraussetzungen eingebaut. Diese sind im Einzelnen:

  • eine maximale Wartezeit von fünf Jahren
  • die Möglichkeit der Beitragsfreiheit oder sogar Kündigung bei finanziellen Problemen
  • die Begrenzung der Kosten bei Vertragsabschluss auf das Doppelte der ersten Prämie (z.B. Bruttoprämie 30 Euro – Abschlusskosten höchstens 60 Euro)

Staatliche Förderung auf Antrag

Um das Verfahren für die Versicherten möglichst einfach zu gestalten, wird der Antrag auf die staatliche Förderung durch das Versicherungsunternehmen gestellt, das vom Versicherungsnehmer dazu bevollmächtigt worden ist. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) überweist dann die Zulage direkt an das Versicherungsunternehmen, welches die Beträge dem Versichertenkonto gutschreibt. Dieses Verfahren hat sich bereits bei den Riester-Renten bewährt, wo die Zuteilung der staatlichen Förderung ebenfalls durch die DRV Bund übernommen wird.

Versicherte die bereits vor Einführung eine Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen hatten, kommen leider nicht in den Genuss der neuen staatlichen Förderung. Diese Versicherten können, wenn ihr Krankenversicherungsbeitrag unter 1900 Euro bei Arbeitnehmern oder 2800 Euro bei Selbständigen liegt, die Prämien für eine Pflege-Zusatzversicherung steuerlich absetzen.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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