Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Änderungen bei der Witwenrente ab 2012

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Allgemeines

Zum 01.01.2012 wird die Rente mit 67 umgesetzt. D.h. vom Jahr 2012 an wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf den 67. Geburtstag angehoben. Dies hat auch entsprechende Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrenten. Demnach ergibt sich ein späterer Anspruch auf die große Witwenrente und auch bei den Rentenabschlägen wird es Veränderungen geben. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen in Bezug auf eine Witwen oder auch Witwerrente.

Rente mit 67 und Abschläge

Zum Jahreswechsel schlägt die Rentenreform voll durch. Was in Bezug auf die Altersrenten gilt, ist auch auf die Witwenrenten zu übertragen. Demnach verschiebt sich der Rentenanspruch nach hinten und die Rentenabschläge erhöhen sich. Ab 2012 erhält die Witwe oder Witwer die Rente nicht mehr ab dem 45. Lebensjahr sondern erst mit 45 und einem Monat. Im Jahre 2013 besteht ein frühester Anspruch mit 45 und zwei Monaten usw. Im Jahre 2029 kann die Hinterbliebenenrente erst ab dem 47. Lebensjahr bezogen werden.
Frauen die im kommenden Jahr jünger als 45 und 1 Monat sind, erhalten beim Tod des Ehepartners eine kleine Witwenrente. Diese wird für max. 24 Monate gezahlt.
Zu den grds. und weiteren Anspruchsvoraussetzungen und der jeweiligen Höhe einer großen oder kleinen Witwenrente wird auf den Artikel „Witwen- und Witwerrente“ verwiesen.

Ist der Ehepartner vor dem 60. Lebensjahr verstorben, wurde die Rente unter Abzug eines Rentenabschlags von 10,8 % ausbezahlt. Im Umkehrschluss bedeutete dies, dass die Rente erst dann abschlagsfrei bezogen werden konnte, wenn der Partner nach dem 63. Geburtstag verstorben ist. Ab dem nächsten Jahr steigt diese Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr an. Eine abschlagsfreie Witwenrente kann daher erst im Jahre 2024 mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Neue Hinzuverdienstgrenzen

Bedingt durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2011 um 0,99 % wurden auch die Freibeträge für eigene Einkünfte bei Hinterbliebenen erhöht. Diese Änderung haben viele Witwen- bzw. Witwer überhaupt nicht bemerkt und die Rente wird stattdessen weiterhin von der Deutschen Rentenversicherung in der bisherigen Höhe gekürzt. Eine Neuberechnung der Rente erfolgt nämlich erst bei einem entsprechenden Antrag des Rentners. Aus diesem Grund kann den Betroffenen nur geraten werden, einen Überprüfungsantrag bei der Rentenversicherung zu stellen.
Der Grundfreibetrag beträgt seit dem 01.07.2011 725,21 € in den alten und 643,37 € in den neuen Bundesländern. Bei unterhaltsberechtigten Kindern kommt noch ein Kinderfreibetrag in Höhe von 153,83 € (Westen) und 136,47 € (Osten) hinzu.

Renten wurden zu niedrig berechnet

Wie das Bundesversicherungsamt als oberste Aufsichtsbehörde der Rentenversicherung festgestellt hat, wurden tausende Witwenrenten zu niedrig berechnet. Insbesondere deshalb, weil keine Berücksichtigung des Kinderziehungszuschlags erfolgte. Dies gilt insbesondere für Rentenbezieher die Kinder erzogen haben und eine Hinterbliebenenrente nach neuem Recht erhalten. Damit die Absenkung der großen Witwenrente auf 55 % besser abgefedert wird, wurden für das erste Kind 0,1010 Entgeltpunkte je Monat und für jedes weitere Kind jeweils 0,0505 Entgeltpunkt auf die Witwenrente aufgeschlagen.
Es ist deshalb im Rentenbescheid zu prüfen, ob ein Kinderzuschlag berücksichtigt wurde.
Erfolgte keine Berücksichtigung, dann ist unbedingt ein Antrag auf Neuberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

Überprüfung Rentenbescheid

Die Statistik und auch dieser Artikel zeigen auf, dass viele Rentenbescheide falsch sind und die Rente nicht korrekt berechnet wurde. Deshalb ist es ratsam den Bescheid von einem unabhängigen Rentenberater überprüfen zu lassen.
Hier haben Sie die Möglichkeit Kontakt mit dem Rentenberater Kleinlein aufzunehmen.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Neue Verfahrensgrundsätze für maschinelle Erstattungsanträge nach dem AAG

Das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz Arbeitnehmer, aber auch Teilzeitkräfte, deren  Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, haben Anspruch auf maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.