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Altersgerecht wohnen mit einem Treppenlift

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Pflegeversicherung

Kaum etwas kann im eigenen Haushalt so schnell einmal zu einer Hürde werden wie die Treppe. Gerade in älteren Häusern ist diese oft steil und kurvenreich. Aber selbst wenn es sich um einen Neubau handelt, kann es unabhängig davon manchmal dazu kommen, dass man körperlich nicht mehr in der Lage ist, diese tagein tagaus rauf und runter zu laufen.

Rücken-, Bein- oder auch Hüftprobleme sorgen im Alter schnell einmal dafür, dass das Treppenlaufen zur Tortur wird. Doch auch wenn man auf keinen Fall den Wohnort wechseln möchte, muss man diese Beschwerden nicht in Kauf nehmen. Wer in seinem Zuhause bleiben möchte und ohne Mühe alle Stockwerke weiterhin normal nutzen will, sollte einmal über einen Treppenlift nachdenken. Dieser kann an jeder Treppe montiert werden und bringt einen Tag für Tag bequem die Treppe rauf und runter. Und das ganz bequem im Sitzen.

Der Treppenlift

Ein Treppenlift ist für all die Personen geeignet, die auf Grund ihres Alters oder einer Erkrankung die Hürden der eigenen Wohnung nicht mehr alleine meistern können. Denn auch wenn sonst das Meiste noch kein Problem darstellt, wird eben gerade die Treppe schnell mal zu einem Hindernis. Ein Treppenlift ist eine recht simple Konstruktion, die sich jedoch optimal in fast alle Räumlichkeiten integriert und den Stockwerkewechsel zur Ruhepause werden lässt. Am Treppengeländer oder an der Seitenwand der Treppe werden dafür zwei Schienen angebracht, an denen dann ein mobiler Sessel montiert wird, auf dem man sitzend dann zukünftig simpel auf Knopfdruck hoch und runter fahren kann.
Auch wenn der Aufbau zunächst aufwendig wirken mag, ist er das keinesfalls. Im Gegenteil, ein Treppenlift ist innerhalb weniger Stunden fertig montiert.

Finanzierung eines Treppenliftes

Nicht immer sind die nötigen Rücklagen vorhanden, um auf ganz eigene Rechnung einen Treppenlift einbauen zu lassen. Jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung sowie unter Umständen auch den Anspruch auf Zuschüsse.
Wer bereits in eine Pflegestufe eingeordnet ist, kann über die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 2500 Euro beantragen, der zwar nicht gesetzlich geregelt ist, jedoch in vielen Fällen genehmigt wird. Zudem werden in manchen Fällen auch Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bewilligt. Am besten wendet man sich bei Interesse an die Lifta Fachberatung, denn die kann in einem kostenlosen Beratungsgespräch Informationen zu den Einbaubedingungen sowie auch zu den genauen Finanzierungsmöglichkeiten und potentiellen Fördermitteln geben.


Jedoch auch ohne Zuschüsse lässt sich ein Treppenlift in den meisten Fällen finanzieren. Zum Beispiel über einen gestaffelten Finanzierungsplan oder auch über einen Mietvertrag.

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