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Mögliche Senkung der Sozialversicherungsbeiträge

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialabgaben statt Steuern senken

Das Thema Steuersenkung findet zurzeit immer weniger Unterstützung – nicht nur in der Opposition, sondern zunehmend auch in den Reihen der Koalition. Im Gespräch ist nun, statt der Steuern die Sozialabgaben zu senken.
Bis auf die Pflegeversicherung sind bei den Sozialversicherungsträgern Spielräume für Beitragssatzsenkungen vorhanden. Ein Vorteil der Senkung der Sozialabgaben statt einer Steuersenkung wäre, dass auch die Arbeitgeber profitieren würden, da die Lohnnebenkosten verringert würden.

Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Gesundheitsfond der gesetzlichen Krankenkassen verfügt über Mehreinnahmen, die über die vorgeschriebene Liquiditätsgrenze hinausgehen. Somit könnte der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 15,5 Prozent auf 15,3 Prozent gesenkt werden.
Allerdings ist noch nicht absehbar, wie sich das geplante Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung auswirken wird. Durch die vorgesehene Erhöhung der Honorare für Ärzte und Zahnärzte wird sich ein Mehraufwand ergeben, der zurzeit jedoch noch nicht beziffert werden kann. Das Gesetz soll demnächst im Kabinett beraten werden.

Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung

Die allgemeine gute konjunkturelle Entwicklung könnte dazu führen, dass die Rücklage der gesetzlichen Rentenversicherung bereits in der zweiten Jahreshälfte den Höchstwert von anderthalb Monatsausgaben – das sind rund 26 Milliarden Euro – erreicht. Ein aktueller Finanzplan des Schätzerkreises, der dann im Oktober erstellt werden müsste, könnte eine Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,9 Prozent auf mindestens 19,8 Prozent zulassen. Der Arbeitgeberpräsident fordert sogar eine Beitragssatzsenkung auf 19,2 Prozent.

Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung

Der Einnahmeüberschuss der Bundesanstalt für Arbeit liegt im ersten Halbjahr 2011 bei 1,1 Milliarden Euro. Der in dieser Höhe nicht erwartete Überschuss könnte zu einer Senkung des Beitragssatzes von derzeit 3 Prozent führen. Eine genaue Bezifferung der möglichen Senkung ist jedoch noch nicht bekannt.

Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird in nächster Zeit erhöht werden müssen. Notwendige Verbesserungen, insbesondere bei der Betreuung und Versorgung Demenzkranker, werden laut Experten dazu führen, dass der Beitragssatz von derzeit 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose zwischen 0,2 bis 0,6 Prozentpunkte steigen muss. Im September 2011 sollen die Eckpunkte für eine Pflegereform vorgelegt werden.

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