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Maschinelle Übermittlung der Entgeltbescheinigung

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Verpflichtung seit Juli 2011

Bis einschl. 30.06.2011 wurden die Verdienst- bzw. Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Verletzten- und Mutterschaftsgeld auf dem Postweg an die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften übermittelt. Seit dem 01.07.2011 gilt nur noch die maschinelle Übermittlung per Datenträgeraustausch. Man geht dabei den gleichen Weg wie im bereits existierenden Verfahren zum elektronischen Weiterleitung der Beitragsnachweise und Meldungen.

Datenannahmestellen der Krankenkassen

Empfänger der von den Arbeitgebern weitergegebenen Daten sind die Datenannahmestellen der Krankenkassen. Die Entgeltbescheinigungen sind an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers elektronisch zu übermitteln. Dateien sowohl für Kranken-, Renten- Unfallversicherung als auch für die Bundesagentur für Arbeit können als ein Datensatz an die jeweilige Datenannahmestelle der Krankenkasse übertragen werden.
Dabei dürfen nur zertifizierte Programme verwendet werden. Mit z. B. der Software „sv-net“ können die notwendigen Daten wie Personalangaben des Arbeitnehmers, Rentenversicherungsnummer  und die Höhe des Arbeitsentgelts unter Nutzung einer Ausfüllhilfe übermittelt werden. Ein kostenloser Download steht unter der Internetseite www.svnet.info zur Verfügung.

Funktionen des Datenträgeraustausches

Die Krankenkassen können ab sofort folgende Daten vom Arbeitgeber empfangen:
•    Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen
•    Verständigung über die genaue Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen
•    Feststellung von möglichen anrechenbaren Vorerkrankungszeiten

Die Krankenkasse verständigt elektronisch die Arbeitgeber über die Höhe der Entgeltersatzleistung und die anrechenbaren Vorerkrankungszeiten
Die Arbeitgeber müssen bis zum fünften Arbeitstag vor Ablauf des 42. Tages der Arbeitsunfähigkeit (Ablauf der 6 wöchigen Entgeltfortzahlung) die Daten maschinell übermitteln. Ist dagegen die Unfallversicherung zuständig, erhält der Arbeitgeber am sechsten Arbeitstag vor Ablauf des 42 Tages der Arbeitsunfähigkeit ein Aufforderungsschreiben zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung.

Unterstützung durch Rentenberater

Unabhängige und registrierte Rentenberater unterstützen Sie in Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür zur Verfügung.

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