Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Rentenbeiträge werden nur für 4 Jahre zurückerstattet

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Keine Jahrzehntelange Verjährungsfrist

Zu unrecht entrichtete Beiträge verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Einen Erstattungsanspruch für einen längeren Zeitraum kann seit dem 01.01.2008 durch Art. 21 des Änderungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Nr. IV nicht mehr geltend gemacht werden. Zu dieser Auffassung ist in zweiter Instanz das Landessozialgericht Baden Württemberg in seinem Urteil vom 21.01.2011, Az. L 4 R 4672/10 gekommen.

Zum Fall

Der Kläger beantragte bei seiner Krankenkasse Ende 2007 das sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Mit Bescheid vom 12.03.2008 stellte die Krankenkasse fest, dass er in seiner Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer bei einer GmbH seit Oktober 1988 bis März 2008 in allen Zweigen der Sozialversicherung nicht sozialversicherungspflichtig ist. Aus diesem Grund beantragte der Kläger im April 2008 die Rückerstattung der seit 1988 gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung.
Die zuständige Deutsche Rentenversicherung vertrat jedoch die Auffassung, dass eine Rückerstattung nur für die Zeit vom Dezember 2003 bis März 2008 in Frage kommt. Für die Jahre davor, sei durch die gesetzliche Neuregelung ab 01.01.2008 eine Rückerstattung nicht mehr möglich, weil zum einen der Erstattungsantrag erst nach dem 01.01.2008 gestellt wurde und zum anderen der Antrag auf Überprüfung des versicherungsrechtlichen Status nicht mit einem Erstattungsbegehren der Beiträge gleichzusetzen ist. 

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Die Auffassung der Rentenversicherung wurde von den Richtern des Landessozialgerichts Baden Württemberg im vollen Umfang bestätigt. Es unbestritten, dass der Kläger für den strittigen Zeitraum als irrtümlich Versicherungspflichtiger behandelt wurde. Allerdings kann die Zahlung der Beiträge nicht angezweifelt werden, weil die bis dahin gezahlten Beiträge als zu Recht entrichtet gelten. Denn der Kläger hätte jederzeit und auch schon in früheren Jahren die Möglichkeit gehabt, seinen Versicherungsstatus überprüfen zu lassen. Aus diesem Grund und auch zum vorrangigen Schutz des Gemeinwohls gegenüber den Interessen eines Einzelnen verstößt diese Entscheidung auch nicht gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze.
Gegen diese Entscheidung des Landessozialgerichts wurde mittlerweile Beschwerde beim Bundessozialgericht, Az. B 13 R 63/11 B, eingelegt.

Beratung

Die registrierten und unabhängigen Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert helfen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Kranken- Pflege- oder Rentenversicherung.

Weiterer Artikel zum Thema:
Das Statusfeststellungsverfahren

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Neue Verfahrensgrundsätze für maschinelle Erstattungsanträge nach dem AAG

Das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz Arbeitnehmer, aber auch Teilzeitkräfte, deren  Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, haben Anspruch auf maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.