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Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner ab 2011

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Rentner dürfen hinzuverdienen

Rentner die eine vorzeitige Altersrente, also vor dem 65. Lebensjahr (für das Jahr 2011 noch so) erhalten, können durchaus im Rahmen eines Nebenjobs noch hinzuverdienen. Jedoch ist darauf zu achten, dass Frührentner nicht mehr als die vom Gesetzgeber festgelegten Hinzuverdienstgrenzen verdienen, denn sonst droht eine empfindliche Rentenkürzung oder aber auch der Entzug der Rente. Versicherte, die eine Regelaltersrente, also ab dem 65. Lebensjahr, erhalten, können unbegrenzt hinzuverdienen.

Grenzen ab 2011

Frührentner, deren monatlicher Nebenverdienst nicht mehr als 400,-- € beträgt, brauchen keine Konsequenzen der Rentenkürzung befürchten. In diesem Fall darf der Grenzbetrag von 400,-- € zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten, also 800,-- €, überschritten werden.
Mit dieser Regelung, kann der beschäftigte Rentner u. a. Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten, ohne dass es zur Rentenkürzung kommt.
Die Hinzuverdienstgrenzen 2011 haben sich gegenüber dem Vorjahr 2010 überhaupt nicht verändert. Dies gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Grund hierfür ist, dass sich die Bezugsgröße für das Jahr 2011 nicht verändert hat.

Die Mindesthinzuverdienstgrenzen setzen sich daher wie folgt zusammen:

1/3 Vollrente 958,13 € (alte Bundesländer) 849,98 € (neue Bundesländer)
1/2 Vollrente 728,18 € (alte Bundesländer) 645,99 € (neue Bundesländer)
2/3 Vollrente 498,23 € (alte Bundesländer) 441,99 € (neue Bundesländer)

Bei den oben genannten Beträgen handelt es sich lediglich um einen Richtwert, der sich am Durchschnittswert der Rentenhöhe orientiert. Tatsächlich gilt für Versicherte, die eine vorzeitige Altersrente beziehen, eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Diese errechnet sich an den erwirtschafteten Entgeltpunkten eines jeden Rentners.

Nebenverdienst melden

Jeder Hinzuverdienst ist der zuständigen Deutschen Rentenversicherung zu melden. Auf diese Meldepflicht wird bereits im Rentenbescheid hingewiesen. Unterbleibt die Meldung, hat der Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, die Rente auch rückwirkend zurückzufordern. Es ist daher ratsam, jeden Nebenverdienst rechtzeitig zu melden.
Hilfreich wäre diesbezüglich auch eine Überprüfung der Rentenbescheide. Unabhängige und registrierte Rentenberater können hier u. U. Berechnungsfehler aufdecken, die sich auch auf den Hinzuverdienst bzw. Rentenkürzung auswirken können.
Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.

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