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Aktuelles zur künftigen Pflegereform

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Pflegeversicherung

Die Alten werden immer älter

Das statistische Bundesamt hat kürzlich eine Statistik veröffentlicht aus der hervorgeht, dass im Jahre 2050 etwa 23,5 Millionen Menschen in Deutschland, d.h. jeder dritte Bundesbürger, über 65 Jahre alt sein wird. Im Vergleich überschritt im Jahre 2008 jeder fünfte Deutsche das 65. Lebensjahr. Wie das Ergebnis zeigt, wird in den nächsten Jahrzehnten die Lebenserwartung der Menschen deutlich ansteigen. Das bedeutet auch, dass der Bedarf an einer Pflege ebenfalls ansteigen wird. Aus diesem Grund hat sich der Bundesgesundheitsminister Anfang Dezember mit Pflegeexperten getroffen um eine gemeinsame und auch notwendige Pflegereform zu diskutieren und natürlich auch auf den Weg zu bringen.

Pflegebedarf steigt

Aktuell sind etwa 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig und erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. In den nächsten Jahren, so Experten, wird der Pflegebedarf auf drei Millionen ansteigen. Wenn der Pflegebedarf steigt, muss auch der Anteil eines fachlich qualifizierten Pflegepersonals steigen. Und daran mangelt es zurzeit. Die Gründe hierfür liegen darin, dass die Fachkräfte einem hohen Maß an psychischer und physischer Belastung ausgesetzt sind und dafür schlecht entlohnt werden. Die künftige Pflegereform muss daran ausgerichtet werden, dass die Attraktivität zur Ausübung von Pflegeberufen gesteigert wird. Dazu gehört eine bessere Ausbildung, höhere Löhne und eine geregelte Arbeitszeit. Außerdem soll die Pflege in der Familie und das Ehrenamt besser als bisher gefördert werden.

Eine Frage der Finanzierbarkeit

Zur Finanzierung der künftig neu ausgerichteten Pflegeversicherung gibt es aus dem Hause des Bundesgesundheitsministers noch keine konkreten Aussagen. Vorhersehbar ist, dass bis zum Jahre 2014 die Pflegeversicherung finanziell abgesichert ist. Zu erwarten ist aber auch, dass künftig für jeden Bundesbürger eine ergänzende Zusatzversicherung, analog der Riester-Rente, erforderlich sein wird. D.h. der Grundbedarf der Pflege wird durch den Staat abgedeckt. Alles was darüber hinausgeht, muss der Mensch selber bezahlen. Damit im Alter die Pflege sichergestellt ist, sollte sich Jeder schon jetzt um eine ergänzende private Pflegeversicherung kümmern.

Demenzkranke werden künftig berücksichtigt

Der geistige Verfall nimmt in unserer Gesellschaft immer mehr zu. Bei der Beurteilung ob die Voraussetzung einer Pflegestufe vorliegen wird nach der jetzigen Rechtslage immer nur die Hilfebedürftigkeit in den Bereichen Mobilität, Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung beurteilt. Künftig soll die Selbständigkeit mehr in den Vordergrund bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Dadurch erfahren Demenzkranke eine stärkere Berücksichtigung als bisher.

Autor: Daniela Plankl

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