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Falsche Rentenberechnung

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Rentenbescheid fehlerhaft

Durch die Medienwelt geistert es mittlerweile kontinuierlich - jeder dritte Rentenbescheid der von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern in Deutschland erlassen wird, ist fehlerhaft oder weist große Lücken auf. Aus diesem Grund wird jedem Rentner / jeder Rentnerin dringendst empfohlen, den eigenen Rentenbescheid von einem registrierten Rentenberater und damit vollkommen unabhängig von den staatlichen Rentenkassen überprüfen zu lassen. So können für den Betroffenen finanzielle Nachteile vermieden und etwaige Fehler in der Berechnung rechtzeitig beseitigt werden.

Immer wieder fehlerhafte Rentenberechnungen

So hat die Tageszeitung "Frankfurter Rundschau" erst kürzlich wieder von Fehlern bei der Berechnung der Renten berichtet. Nach dem Bericht in der Frankfurter Tageszeitung wurden die Ausbildungszeiten bei den Rentenberechnungen nur unzureichend berücksichtigt. Dabei bezieht sich der Artikel auf Informationen aus einem Tätigkeitsbericht des BVA (Bundesversicherungsamt). Das BVA ist für die Aufsicht der einzelnen Rentenversicherungsträger zuständig.

Die „Frankfurter Rundschau“ berichtet nun wieder von fehlerhaften Rentenberechnungen. Diesmal wurden dem Bericht zufolge die Ausbildungszeiten nur unzureichend bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Die „Frankfurter Rundschau“ bezieht sich auf einen Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (kurz: BVA), welches die zuständige Aufsicht der Rentenversicherungsträger ist.

Über 200 fehlerhafte Rentenbescheide

Das Bundesversicherungsamt fand bei einer Überprüfung von Rentenberechnungen 200 Rentenbescheide, bei deinen die Aufteilung der Entgelte für das letzte Ausbildungsjahr fehlerhaft war. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass in etwa zehn Prozent der überprüften Fälle das Ausbildungs- und Arbeitsentgelt in dem Kalenderjahr des Abschlusses der Berufsausbildung lediglich pauschal aufgeteilt wurde, eine individuelle Aufteilung der Monate der Ausbildung wurde hingegen nicht vorgenommen. Somit fiel der Zuschlag für die Ausbildungszeiten, die bei der Rentenberechnung höher zu bewerten sind, viel zu gering aus, so dass in einigen Fällen im Endeffekt die Rente zu gering berechnet worden ist.

Auch entdeckte das BVA Fälle, wo es der zuständige Sachbearbeiter versäumt hatte, die absolvierten Berufsausbildungszeiten überhaupt zu ermitteln. In Fällen, in den absolvierte Berufsausbildungszeiten bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt wurden, fiel die Rente teilweise um mehr 40,00 Euro zu gering aus.

Eigenen Rentenbescheid prüfen lassen

Aus den vorgenannten Gründen ist es daher ratsam, seinen eigenen Rentenbescheid durch einen registrierten Rentenberater prüfen zu lassen. Solche Rentenberater sind Experten im Gesetzlichen Rentenversicherungsrecht und daher prädestiniert für die Überprüfung von Rentenbescheiden. Darüber hinaus bieten sie eine unabhängige Beratung und eine fachkundige Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren für die Durchsetzung der staatlichen Rentenansprüche.
Wenn Sie Ihren Rentenbescheid überprüfen lassen wollen, dann stehen Ihnen die kompetenten und erfahrenen Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert zur Verfügung.
Hier können Sie Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen schildern. Sie erhalten baldmöglichst eine Rückantwort.

Autor: Daniela Plankl

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