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Pflegeversicherung wird geändert

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Pflegeversicherung

Umbau der Pflegeversicherung

Gesundheitsminister Rösler verspricht einen schnellen Umbau der Pflegeversicherung. Nachdem die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgreich vollbracht wurde, wird nun die im Koalitionsvertrag vereinbarte Pflegezusatzversicherung in Angriff genommen.

Die kapitalgedeckte Zusatzversicherung

Laut Koalitionsvertrag ist vorgesehen, zusätzlich zur bisher bestehenden Pflegeversicherung eine kapitalgedeckte Versicherung einzuführen. Dabei sollen die Versicherten über zusätzliche Prämien Kapital aufbauen, das ihnen später im Fall der Pflege individuell zukommt. Diese Zusatzversicherung wird notwendig, weil die Pflegeversicherung allein, die eine Umlagefinanzierung ist, dauerhaft nicht ausreicht, um den immer älter werdenden Deutschen eine Teilabsicherung ihrer Pflegekosten zu garantieren. Schon heute leben in unserem Land ungefähr 2,4 Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind und es ist davon auszugehen, das deren Zahl in den nächsten 15 Jahren auf etwa 3 Millionen steigt.

Bereits Anfang Dezember 2010 wird es erste Gespräche dazu mit Fachleuten und Vertretern der Verbände auch dem Pflegebereich geben, in der über grundsätzliche Fragen der bevorstehenden Reform beraten wird.

Begriffsdefinition pflegebedürftig muss neu gefasst werden

Um die Pflegeversicherung zu reformieren, ist auch vorgesehen, den Begriff Pflegebedürftigkeit neu zu definieren. Nach der bisherigen Definition stehen die Demenzkranken außen vor. Experten hatten schon lange vor Rösler immer wieder dafür plädiert, dass die Demenzkranken in der Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Allerdings ist auch den Gesundheitsexperten der CDU klar, dass es mehr Geld für die Pflege nur geben kann, wenn zusätzlich eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung eingeführt wird.

Zusatzversicherung als Pflicht- oder Freiwilligenversicherung

Bisher ist noch völlig unklar, ob die Beiträge für die ergänzende Zusatzversicherung als Pflichtbeiträge oder als Zusatzbeiträge erhoben werden sollen. Vonseiten des Gesundheitsministers wird ein Pflichtbeitrag präferiert. Ungeklärt ist außerdem, wer die Kapitalverwaltung übernehmen soll. Vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zu diesem Aspekt bereits ein Gutachten, das davon ausgeht, dass das Kapital bei den gesetzlichen Kassen vor einem Zugriff des Staates geschützt sei und es explizit nicht bei den privaten Versicherern angelegt werden muss.

Rösler wird Lobbyismus vorgeworfen

Etwas befremdend ist dabei allerdings die Tatsache, dass im Bundesgesundheitsministerium für die Pflegeversicherung der ex-stellvertretende Direktor des Verbandes der PKV zuständig ist. Minister Rösler hat Herrn Weber bereits kurz nach seinem Amtsantritt im Jahr 2009 in das Bundesgesundheitsministerium geholt. Auch hier wird die Klientelpolitik der FDP wieder deutlich sichtbar und von der Opposition auf das Schärfste kritisiert. Von den Grünen wurde sogar geäußert, dass man damit den Bock zum Gärtner gemacht hätte. Mit ziemlicher Sicherheit ist davon auszugehen, dass der Gesundheitsminister dafür sorgen wird, dass die Zusatzversicherung in den Händen der Privaten Krankenversicherer landen wird, was für die Versicherten kein Vorteil sein muss.

Was sagen Sie dazu

Vielleicht haben Sie eine eigene Meinung zur geplanten Änderung der Pflegeversicherung. Wenn Sie sich an einer offenen Diskussion beteiligen möchten, dann können Sie sich gerne auf der Internetplattform Forum Rentenberater beteiligen.

Auto: Klaus Meininger

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