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Bedeutsame Gerichtsentscheidungen in der Sozialversicherung

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Wichtige Gerichtsverfahren

Die Auslegung rechtlicher Vorschriften ist nicht immer eindeutig bzw. müssen über den Sinn und Zweck der Norm gerichtliche Entscheidungen getroffen werden. An dieser Stelle werden die wichtigsten Gerichtsverfahren aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung aufgelistet. Außerdem wird dargelegt in welchen Fällen sich ein Widerspruch lohnen würde.

Rentenbesteuerung

Über die Rechtmäßigkeit der Rentensteuer hatte der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht für eine abschließende Entscheidung eingeschaltet. Allerdings wurde der vorgetragene Fall aus formellen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 201/09).
Somit besteht für die Betroffenen die Möglichkeit auch weiterhin Klage dagegen einzulegen.

Kassenbeiträge auf Direktversicherungen

Anhängig ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 739/08) wo es um Zahlung der vollen Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen geht. Es handelt sich dabei um die Fallkonstellation wenn in früheren Jahren über den Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen wurde, dieser die Beträge auch zunächst abgeführt hatte und zu einem späteren Zeitpunkt der Versicherte/Arbeitnehmer die Zahlung selbst übernommen hat.
Hier empfiehlt sich gegen den Beitragsbescheid der Krankenkasse Rechtsmittel einzulegen und bis zur abschließenden Entscheidung des Verfassungsgerichts das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen.
Alle anderen Direktversicherungen, Pensionen unterliegen der vollen Beitragspflicht und müssen vom Versicherten alleine gezahlt werden (Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 1924/07).

Nichtberücksichtigung von Ausbildungszeiten

Für die Rentenhöhe werden zurückgelegte Ausbildungszeiten nicht mehr uneingeschränkt berücksichtigt (s. Artikel Ausbildungszeiten). Bei den Sozialgerichten Berlin (Az. S 13 R 1320/09), Konstanz (Az. S 9 R 2287/07) und Lübeck (Az. S 17 R 746/07) sind Musterprozesse anhängig. Eine Entscheidung steht noch aus. Auch hier empfiehlt sich ggfs. Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung einzulegen oder bei Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Zusätzlicher Pflegebeitrag bei Kinderlosen

Das Bundessozialgericht hat bereits mit Urteil vom 27.02.2008 (Az. B 12 P 2/07 R) darüber entschieden, dass auch bei einer unfreiwilligen Kinderlosigkeit der zusätzliche Pflegebeitrag in Höhe von 0,25 % bei Kinderlosen zu zahlen ist. In diesen Fällen lohnt sich kein Widerspruch bzw. können diese zurückgenommen werden.

Pflegebeitrag bei Rentenbezieher

Seit dem 01.04.2004 müssen Rentner die Pflegeversicherungsbeiträge alleine tragen. Vor diesem Stichtag übernahm die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesen bzw. die Entscheidung wurde erst gar nicht angenommen (Az. BvR 2995/06, 1 BvR 740/07).
Rechtsmittel können zurückgenommen werden.

Beiträge auf Betriebsrenten

Sowohl das Bundessozialgericht (Az. B 12 KR 7/08 R) als auch das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2137/06) haben sich eindeutig festgelegt, dass auf ausgezahlte Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse anzusetzen ist und auch alleine vom Versicherten zu tragen ist. Hier erhalten Sie zu der Entscheidung noch nähere Informationen.
Nachdem die Rechtsfrage geklärt ist, kann von Widersprüchen abgeraten werden.

Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten

Mit Urteil vom 14.08.2008 (s. Artikel Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten sind korrekt) hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass der Abschlag von max. 10, 8 % bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente (60. oder 63 Lebensjahr) korrekt ist. Hiergegen wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht (Az. 1 BvR 3588/08). Noch in diesem Jahr ist mit einer Entscheidung zu rechnen.
Widersprüche gegen die Rentenversicherung sind ratsam bzw. ein laufendes Widerspruchsverfahren ist bis zur abschließenden Urteilsverkündung ruhend zu stellen.
Bei Ablauf der Widerspruchsfrist kann auch noch ein Überprüfungsantrag gestellt werden.

Rentenberater unterstützen

Gerichtlich zugelassene und geprüfte Rentenberater unterstützen Sie in allen Fragen zur gesetzlichen Kranken, Pflege- und Rentenversicherung wenn diese im Zusammenhang mit einer Rente stehen. Dies gilt auch bei der Durchsetzung der Ansprüche im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.
Hier haben Sie die Möglichkeit Kontakt mit einem Rentenberater aufzunehmen.

Autor: Rentenberater Marcus Kleinlein

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