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Erweiterung der Kostenerstattung

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Neue Wege für gesetzlich Versicherte

Das Bundesgesundheitsministerium plant für die zu erwartende Gesundheitsreform eine Verbesserung der Kostenerstattung für alle bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Personen. Danach soll die Transparenz und die Attraktivität der Kostenerstattung gesteigert werden.

Selbst bezahlen dann einfordern

Im Rahmen der Kostenerstattung müssen die Versicherten zuerst die Kosten der ärztlichen oder stationären Krankenhausbehandlung selbst bezahlen und anschließend zur Erstattung der Kosten bei der Krankenkasse einreichen. Allerdings ist die aktuelle Rechtslage so, dass nicht der komplette Betrag zurückerstattet wird. Danach behält sich die Krankenkasse noch einen Anteil für eine Bearbeitungsgebühr ein. Auch werden gesetzliche Eigenanteile noch in Abzug gebracht und zusätzliche bzw. erhöhte in Rechnung gestellte Leistungen werden selbstverständlich ebenfalls nicht bezahlt. Denn geleistet wird nur der Betrag, der im Rahmen des Sachleistungsprinzips erstattet worden wäre.
Künftig soll die Verwaltungspauschale erheblich geringer wenn nicht sogar vollständig entfallen. Alternativ dazu wird eine vorher vertraglich festgelegte Eigenbeteiligung des Versicherten festgelegt. Evtl. ist auch an die Erhebung eines Zusatzbeitrags gedacht. Bleiben wir in jedem Fall die Freiwilligkeit eines jeden Versicherten darüber zu entscheiden, ob die Kostenerstattung wählt oder beim bisherigen Sachleistungsverfahren bleibt.

Skepsis vorprogrammiert

Die Ärzte, Krankenkassen und auch Sozialverbände haben sich schon jetzt kritisch mit der geplanten neuen Kostenerstattungspraxis geäußert. Der interne Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung dieser Fälle ist schon jetzt extrem hoch. Außerdem ergibt sich für die Versicherten bei der Kostenerstattung kein nennenswerter Vorteil. Sinnvoll wäre die Ausstellung einer sogenannten Behandlungsquittung, die dem Versicherten zeigt, welche Leistungen der Arzt bzw. Krankenhaus im Einzelnen jeweils an Behandlungsmaßnahmen durchgeführt hat. Somit kann ebenfalls die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Leistung kontrolliert oder überprüft werden.

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