Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Krankenversicherungsschutz nach Ende der Schulzeit

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Kostenlose Weiterversicherung

Nach dem Ende der Schulzeit besteht für junge Schulabgänger nicht immer die Möglichkeit eine berufliche Ausbildung zu absolvieren oder ein Studium aufzunehmen. Dies kann Auswirkungen auf den weiteren und kostenfreien Krankenversicherungsschutz haben.
Bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres (einen Tag vor dem 18. Geburtstag) sind Kinder bzw. Jugendliche grds. im Rahmen der Familienversicherung nach § 10 SGB V über ein Elternteil kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Finden junge Menschen nach dem 18. Geburtstag keine Arbeitsstelle so verlängert sich die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (bis einschließlich 22 Jahre). Sollte danach Arbeitslosigkeit bestehen ohne einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, ist eine eigene freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ratsam. Dafür ist ein monatlicher Beitrag von knapp 140 € für die Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Ausnahme bei Studenten und Wehr- bzw. Zivildienstleistende

Eingeschriebene Studenten sind bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag in der kostenlosen Familienversicherung mitversichert. Eine Verlängerung erfolgt um den Zeitraum des zwischenzeitlich geleisteten Wehr- bzw. Zivildienstes. In dieser Zeit sind diese Personen gesondert über den Staat krankenversichert. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres müssen sich Studenten selbst versichern. Der Beitrag beträgt dann monatlich für das Jahr 2010 53,40 € in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung 9,98 € bzw. 11,26 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr. Die Beitragshöhe ist bei allen Krankenkassen gleich.

Einkommensgrenzen beachten

Eine Grundvoraussetzung für eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern ist, dass der Jugendliche kein eigenes Einkommen von mehr als 365 € mtl. (2010) hat. Bei einer ausgeübten geringfügigen Beschäftigung liegt die Einkommensgrenze bei 400 € mtl.
Wird der Grenzbetrag überschritten, muss eine eigene freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen werden.

Auszubildende

Azubis sind während Ihrer Ausbildungszeit selbst versichert. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Beitragspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt jedoch, wenn der Auszubildende nicht mehr als 325 € monatlich verdient. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die vollen Beiträge.

Auskunft, Beratung, Aufklärung

Registrierte und von den Sozialversicherungsträgern unabhängige Rentenberater unterstützen und beraten Sie im Bereich der gesetzlichen Kranken- Pflege- und Rentenversicherung.
Die Kanzleien der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte von Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert haben eine jahrzehntelange Erfahrung auf diesen Gebieten.
Hier können Sie Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen schildern.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.