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Koalition beschließt neue Gesundheitsreform

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Anhebung der Beiträge

Durch ständig steigende Ausgaben im Gesundheitswesen und der Tatsache, dass die Menschen immer älter aber auch kränker werden, beschlossen heute die Regierungsparteien aus CDU/CSU und der FDP eine Gesundheitsreform. Die Eckpunkte dieser Reform zeigen wieder eindeutig, dass dies zu Lasten des Beitragszahlers gehen wird. Denn die Beiträge werden steigen.

Krankenkassenbeitrag bei 15,5 %

Ab dem 01.01.2011 wird der allgemeine Beitragssatz von aktuell 14,9 % auf 15,5 % erhöht. Dabei wird die Beitragslast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie folgt verteilt:

Der Beitrag in der Krankenversicherung für Arbeitnehmer erhöht sich von 7,9 % auf 8,3 %. Der Arbeitgeberanteil steigt von 7,0 % auf 7,3 %.
Die Mehreinnahmen beliefen sich dabei auf 6 Milliarden Euro. Allerdings beträgt das Krankenkassendefizit für 2011 11 Milliarden Euro.

Weitere Sanktionen

Neben dem allgemeinen Beitragssatz konnten die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in Höhe von max. 1 % des Einkommens erheben. Diese Begrenzung fällt künftig weg. Somit können die Kassen ihre Zusatzbeiträge zur Deckung ihrer Kosten frei bestimmen. Allerdings ist ein sozialer Ausgleich für einkommensschwache Arbeitnehmer und Rentner geplant. Dieser Sozialausgleich greift dann wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigen sollte.
Zusätzlich wurde vereinbart, dass bei den Arzneimittelausgaben 2 Milliarden Euro eingespart werden. Die Krankenhäuser erhalten 500 Millionen Euro weniger und die Krankenkassen selbst müssen 300 Millionen Euro einsparen.

Kein Ende in Sicht

Wie die Regierungsparteien erklärten ist das jetzt geschnürte Sparpaket das Ende der Fahnenstange. Weitere Einsparmaßnahmen werden und müssen folgen um das Gesundheitssystem finanzierbarer und tragfähiger zu machen. Leider bis jetzt nur zu Lasten der Versicherten.

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