Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Ausbildungszeiten werden für die Rente geringer bewertet

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Rechtmäßigkeit vom Bundessozialgericht bestätigt

Für die Höhe der Rente werden Zeiten der schulischen Ausbildung, inkl. Studium nach dem 17. Lebensjahr bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2009 nur für maximal 8 Jahre berücksichtigt. Zu dieser Auffassung ist aktuell das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 02.03.2010, Az. B 5 KN 1/07 R gekommen. Demnach bestätigte das BSG die Ansichten des Gesetzgebers von 1996 die sich in den §§ 58 und 72 SGB VI wiederfinden.

Teilweise nur noch Anrechnungszeiten

Obwohl für die schulischen Ausbildungszeiten keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, wirken sich diese für die spätere Rente positiv aus.
Diese Zeiten werden grds. als Anrechnungszeiten bezeichnet. Siehe auch Artikel Anrechnungszeiten.
Dies gilt aber nur bei Renten die vor dem 01.01.2009 gezahlt wurden. Bei einem Rentenbeginn ab 2009 bleiben Schulzeiten völlig unberücksichtigt. Hochschulzeiten werden nur noch für max. 8 Jahre als Anrechnungszeit berücksichtigt. Diese Anrechnungszeit wirkt sich jedoch nicht rentensteigernd aus, sondern wird zur Erfüllung der Wartezeit (Vorversicherungszeit) für die spätere Rente berücksichtigt. Lediglich der Besuch einer Fachschule und eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme erhöht später einmal die Rente.
Welche Ausbildungszeiten wie und mit welcher Auswirkung für die Rente berücksichtigt werden, können Sie dem Artikel Ausbildungszeiten entnehmen.

Das BSG hat in der neuesten Rechtssprechung nochmals klargemacht, dass die bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2009 noch zu berücksichtigenden Zeiten der Schulausbildung von maximal 8 Jahren nach dem 17. Lebensjahr nicht darüber hinaus anzuerkennen sind. Dies würde nämlich zu einer überzognen Begünstigung von Akademikern führen.

Überprüfung Rentenberechnung

Die Statistik lügt nicht. Denn nahezu jede dritte Rentenberechnung ist falsch, weil gewisse Rentenzeiten, u. a. Ausbildungszeiten falsch berücksichtigt wurden. Eine Überprüfung des Rentenbescheides lohnt immer. Hierfür stehen Ihnen die unabhängigen und registrierten Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie hier doch unverbindlich Kontakt auf.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.