Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Steuerbescheid ist für Beitragshöhe bei Selbständigen maßgebend

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Einkommenssteuerbescheid maßgeblich

Maßgeblich für die Bemessung der Beiträge ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versicherter Selbständiger immer nur der aktuelle Einkommenssteuerbescheid. Andere Nachweise führen zu keiner Änderung bzw. Anpassung der Beiträge. Außerdem wirkt sich eine Neubewertung der Beitragshöhe erst mit dem darauffolgenden Monat nach Vorlage des Steuerbescheides aus. Zu dieser Auffassung ist das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 02.09.2009, Az. B 12 KR 21/08 R gekommen.

Zum Fall

Ein bei einer Krankenkasse freiwillig versicherter Selbständiger beantragte Ende 2002 die Zahlung niedriger Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Er begründete dies damit, dass sich seine wirtschaftliche Lage verschlechtert habe. Als Nachweis fügte er u.a. eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung bei sowie eine betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahres 2002. Aus den Unterlagen war tatsächlich zu entnehmen, dass der Kläger weniger Erträge erwirtschaftet hatte. Die Krankenkasse lehnte eine Herabsetzung der Beiträge ab. Zur Begründung verwies sie auf den zuletzt vorliegenden Einkommenssteuerbescheid. Für die Beitragseinstufung ist allein der zuletzt erlassene Steuerbescheid ausschlaggebend, der einen Gewinn auswies. Aus diesem Grund ist ein Beitrag von mehr als 400,-- € auch künftig zu zahlen. Während des laufenden Widerspruchverfahrens legte der Kläger im Juni 2004 einen Einkommensteuerbescheid aus dem Jahre 2002 vor. Dieser wies tatsächlich einen erzielten Verlust aus. Genau dieser Steuerbescheid war Anlass für die Krankenkasse, den Beitrag mit Wirkung für die Zukunft, ab 01.07.2004, zu berücksichtigen und die Beiträge herabzusetzen. Auch gegen diese Vorgehensweise war der Kläger nicht einverstanden gewesen und wies darauf hin, dass rückwirkend auch für das zurückliegende Jahr 2003 niedrigere Beiträge zu zahlen wären. Dies lehnte die Kasse ebenfalls ab.

Gewinn ausschlaggebend

Die Richter des BSG lehnten die Revision des Klägers ab und gaben sehr deutlich der Krankenkasse Recht. Maßgeblich für die tatsächlichen Einkünfte eines Selbständigen ist der Gewinn. Dieser wird durch die Vorschriften aus dem Einkommenssteuerrecht ermittelt. Demnach ist ausschlaggebend allein der steuerrechtliche Gewinn. Und genau dieser Gewinn kann nur aus dem von der Finanzbehörde erlassenen Einkommenssteuerbescheid entnommen werden. Nach Meinung der Richter sind vom Steuerberater erstellte Gewinn- und Verlustrechnungen oder auch Bilanzen für einen Einkommensnachweis nicht geeignet. Es handelt sich dabei lediglich um vorläufige Schätzungen, die eine absolute Verbindlichkeit des Geschäftsjahres nicht zuließen und auch den Erfolg oder Verlust eines Unternehmens nicht widerspiegelt. Eine Änderung bzw. Anpassung der Beiträge kann daher nur vorgenommen werden, wenn der Steuerbescheid ergangen ist und dieser der Kasse auch vorgelegt wurde und zwar nur mit Wirkung für die Zukunft, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

In allen Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steht ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein gerne zur Verfügung.
Hier können Sie unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Weitere Artikel zum Thema

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Tweets

Twitter

Rentenberatung

Duales Studium: Beitragsberechnung und Meldungen zur Sozialversicherung

Änderungen zum 01.01.2012 Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 01. Dezember 2009 - Az. B 12 R 4/08 R) galten Teilnehmer...

lesen

Geplante Pflegereform 2013

Änderungen ab 2013 Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben....

lesen

Beitragsberechnung 2012 für Midijobs

Geänderter Berechnungsfaktor Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zu...

lesen

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.Bei...

lesen

Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Höher verdienende Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch...

lesen

Rente Artikel

Das Versicherungskonto in der Rentenversicherung

Rentenversicherungskonto Jeder Bürger, der in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicht ist oder dort einmal versichert war, besitzt ein Versicherungskonto. Dieses Konto stellt die Grundlage für die...

lesen

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist kein Hinzuverdienst

Rente wird (vorerst) nicht gekürzt Wird eine Rente noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, ist ein Nebenverdienst auf die Rente grundsätzlich anzurechnen.Dies gilt dann,...

lesen

Freiwilliger Wehr- und Zivildienst und Rente

Auswirkungen auf die Rente Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst...

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei Erwerbsminderungsrenten

EM-Renten und Hinzuverdienst Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (hierzu gehört die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden....

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei BU- und EU-Rentner

News image

Hinzuverdienstgrenzen 2012 Bezieht ein Versicherter eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt...

lesen

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen