Kompliziertes Thema

Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben, wenn jemand Kenntnis über die vielen Gerichtsurteile hat und diese auch entsprechend deuten kann.

Klare Vorgaben

Bei Problemen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gelten eindeutige rechtliche Vorgaben. D.h. Entscheidungen der jeweiligen Sozialversicherungsträger werden in Form eines anfechtbaren Bescheides erlassen. In der Regel besteht im Anschluss eine einmonatige Widerspruchs- und auch Klagefrist. Von daher kann man in Ruhe tätig werden und sich fachliche Unterstützung suchen.

Kostenfreie Klagen und kein Anwaltszwang

Klagen vor dem Sozialgericht kosten nichts. Das bedeutet, man kann ohne weiteres Widerspruch gegen eine Entscheidung einlegen, mit der man nicht einverstanden ist. Auch besteht in der 1. und 2. Instanz kein Anwaltszwang. Eine eigenständige Vertretung ist möglich oder man sucht sich einen Experten wie z. B. einen unabhängigen und beim Amts- bzw. Landgericht registrierten Rentenberater.

Unabhängige Beratung

Bei Problemen mit der Renten-, Kranken- oder Pflegekasse im Zusammenhang mit einer Rente ist die Einschaltung eines „privaten“ Rentenberaters empfehlenswert. Die Kosten für eine Erstberatung sind wesentlich geringer als das Honorar eines Fachanwalts.

Beratungsstellen, Versichertenälteste

Vorsicht ist geboten bei Beratungsstellen der Rentenversicherung, Krankenkassen oder auch von Versichertenältesten. Unbestritten müssen diese auf ihre Fragen wahrheitsgemäß antworten. Allerdings nur auf die gestellte Frage. Auf weitere Vorteile oder auch mögliche Alternativvorschläge wird nicht hingewiesen.

Beratung durch Rentenberater

Wenn Sie Unterstützung, Hilfe oder Beratung im Bereich der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung benötigen, dann kann Ihnen die Rentenberaterkanzlei Kleinlein gerne weiterhelfen.
Seit Anfang 2000 befasst sich die Kanzlei unabhängig von den Sozialversicherungsträgern mit der fairen Beratung und Vertretung von Mandanten. Wir unterstützen Sie u. a. bei Rentenanträgen, Überprüfung von Rentenbescheiden, Kontenklärungen, Rentenvorausberechnungen, Durchsetzung von Krankengeldansprüchen oder auch von Pflegeeinstufungen.
Wir vertreten Sie auch im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren bei allen bundesweiten Sozial- und Landessozialgerichten.
Wichtig ist auch, dass wir an keine örtliche Beschränkung gebunden sind. Durch die Nutzung modernster Medien können wir unsere Kunden deutschlandweit und auf der ganzen Welt beraten und betreuen.
Hier haben Sie die Möglichkeit mit der Rentenberaterkanzlei Kleinlein unverbindlich Kontakt aufzunehmen.



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