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Neue Hinzuverdienstgrenzen

Jeder der eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann durchaus zusätzlich hinzuverdienen. Allerdings sind dabei besondere Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Jeweils zu Beginn eines neuen Jahres werden diese angepasst. Bei einer Überschreitung der Grenzen droht eine Rentenkürzung oder sogar der Wegfall der EM-Rente.

Volle EM-Rente

Beim Bezug einer vollen EM-Rente beträgt die Hinzuverdienstgrenze mtl. 400 € (sowohl alte als auch neue Bundesländer). Zulässig ist eine zweimalige Überschreitung bis zum Doppelten im Kalenderjahr (= 800 €).
Die Hinzuverdienstgrenze errechnet sich bei einer ¾ EM-Rente vom 0,17 fachen der zum neuen Jahr festgelegten Bezugsgröße. Bei einer ½ Vollrente ist es das 0,23 fache und bei einem ¼ das 0,28 fache. Im Anschluss daran werden die auf dem Rentenversicherungskonto erzielten Entgeltpunkte der letzten drei Jahre entsprechend multipliziert. Dabei ist zu beachten, dass mindestens 1,5 Entgeltpunkte aus den letzten drei Kalenderjahren berücksichtigt werden. Als grobe Richtschnur ergeben sich folgende Mindesthinzuverdienstgrenzen:

¾ Teilrente 651,53 € (West) und 577,99 € (Ost)
½ Teilrente 881,48 € (West) und 781,98 € (Ost)
¼ Teilrente 1.073,10 € (West) und 951,98 € (Ost)

Teilweise EM-Rente

Bei der teilweisen EM-Rente oder der Rente wegen Berufsunfähigkeit (Versicherte die vor dem 02.01.1961 geboren sind) sind andere Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen. Für den Bezug einer Vollrente gilt das 0,23 fache und bei einer halben Rente das 0,28 fache der monatlichen Bezugsgröße. Anschließend erfolgt die Multiplizierung mit den erzielten Entgeltpunkten der letzten drei Kalenderjahre. Mindestens werden aber 1,5 Punkte zum Ansatz gebracht. Dabei ergeben sich folgende Mindesthinzuverdienstgrenzen:

Vollrente 881,48 € (West) und 781,98 € (Ost)
Halbe Rente 1073,10 € und 951,98 € (Ost)

Beachte

Ein Nebenjob während des Rentenbezugs ist immer der Rentenversicherung zu melden. Erfolgt dies nicht, droht eine hohe Rentenrückforderung. Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen ist oftmals sehr schwierig. Somit empfiehlt es sich mit einem unabhängigen und registrierten Rentenberater Kontakt aufzunehmen.
Hierzu stehen Ihnen die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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