Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Sozialversicherung, keine Befreiung wegen fehlender Rendite

Veröffentlicht in Renten News - Renten Blog

Keine Befreiung von Rentenversicherungspflicht

Kann ein grundsätzlich sozialversicherungspflichtiger Angestellter von der Sozialversicherungspflicht befreit werden, nur weil dieser der Auffassung ist, dass die gezahlten Beiträge keine ausreichende Rendite bringen? Mit dieser Frage musste sich das Hessische Landessozialgericht beschäftigen. In seinem Urteil, welches unter dem Aktenzeichen L 8 KR 304/07 am 10.12.2009 veröffentlicht wurde, beantworteten die Richter des Landessozialgerichts in Hessen diese Frage mit einem klaren Nein.

Klage eines Bankangestellten

Geklagt hatte ein Bankangestellter aus Frankfurt/Main, der im Jahr 2004 die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beantragt. Als Grund für seinen Antrag gab er an, dass seine Beiträge keine ausreichende Rendite bringen. Der Bankangestellte ist 35 Jahre alt und aufgrund der Höhe seines Einkommens nicht in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Zusätzlich fügte der Kläger noch an, dass im Hinblick auf die demographische Entwicklung und auch durch Anhebung der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren auf künftig 67 Jahren in Zukunft mit einer negativen Rendite seiner geleisteten Beiträge zu rechnen ist.

Rendite nicht primäres Ziel

Das Landessozialgericht in Hessen verwies in seinem aktuellen Urteil darauf, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Rendite-Thematik in der Sozialversicherung mehrfach beschäftigt hat und aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht kein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. Der Gesetzgeber ist vielmehr legitimiert, seine Ziele durch die Sozialversicherungspflicht zu erreichen. Hierbei merkten die Richter an, dass es nicht das primäre Ziel der Sozialversicherung sei, eine hohe Rendite zu erwirtschaften. Vielmehr dient die Sozialversicherungspflicht dazu, dass Betroffene im Falle einer Arbeitslosigkeit bzw. im Alter nicht sozialhilfebedürftig werden.

Das LSG wies zusätzlich in einer ausführlichen Urteilsbegründung darauf hin, dass rein private Kapitallebensversicherungen nicht die gesellschaftliche Solidarität leisten können, wie die Gesetzliche Rentenversicherung. Durch die Gesetzliche Rentenversicherung wird ein sozialer Ausgleich zwischen Versicherten mit hohem und niedrigem Einkommen, mit und ohne Familienangehörigen und mit unterschiedlichem Erwerbsminderungsrisiko bzw. unterschiedlicher Lebenserwartung geschaffen.

Zudem leistet die Gesetzliche Rentenversicherung nicht nur eine spätere Altersrente. Der Leistungskatalog sieht auch die Erbringung von Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen bei Erwerbsminderung vor. Auch wird bei einem Rentenanspruch die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge vom Rentenversicherungsträger übernommen. Ähnliches gilt für die Arbeitslosenversicherung, deren Leistungskatalog ebenfalls weitere Leistungen vorsieht, als die reine Zahlung von Arbeitslosengeld. Durch die Arbeitslosenversicherung können beispielsweise Umschulungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Rehabilitation geleistet werden.

Laut Modellrechnungen keine Negativrendite

Modellrechnungen, auf die das Hessische Landessozialgericht in seinem Urteil (Az. L 8 KR 304/07) ebenfalls hingewiesen hat, zeigen, dass keineswegs bei einem Durchschnittsverdiener von einer Negativrendite ausgegangen werden kann. Auch der vom Kläger hervorgebrachte demographische Wandel hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesetzliche Rentenversicherung; hiervon sind auch die privaten Versicherungssysteme gleichermaßen betroffen.

Fragen zur Gesetzlichen und Privaten Rentenversicherung

Für Ihre Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung stehen registrierte Rentenberater, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten, zur Verfügung. Kontaktieren Sie daher mit Ihrem Anliegen die registrierten Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert, die auch Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche kompetent durchführen können.

Autor: Rentenberater Helmut Göpfert

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.