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45 Beitragsjahre und Altersrente

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Wissenswertes

Die Irritationen sind groß, wenn es um die eigenen Rentenansprüche geht. So vielfältig sind die zu erfüllenden Voraussetzungen. Die meisten Irrtümer gibt es zu der Frage mit dem dubiosen Thema Rente und 45 Beitragsjahre. Die nachfolgenden Ausführungen sollen zu dieser Materie ein wenig Klarheit schaffen.

45 Beitragsjahre für eine Rente ausreichend

Es muss ganz klar festgestellt werden, dass es nach Erfüllung von 45 Beitragsjahren sofort eine Rente gewährt wird. Ausschlaggebend ist hierfür das notwendige Alter. Aktuell beträgt dieses nämlich 65 Jahre.

Rentenabschlag

Hat die betreffende Person bereits 45 Beitragsjahre erreicht, ist aber noch keine 65 Jahre alt, muss er Rentenabschläge in Kauf nehmen. Nur wer 65 ist und 45 Beitragsjahre erwirtschaftet hat kann abschlagsfrei in Rente gehen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Es handelt sich dabei um eine neue Rentenform. Siehe auch Artikel Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie wurde eingeführt mit dem Gesetz zur Rente mit 67. Obwohl das Eintrittsalter der Rente höher liegen würde, kann abschlagsfrei in Rente gehen, wer 65 Jahre alt ist und 45 Beitragsjahre aufweisen kann.
Diese Rentenart kann schon jetzt in Anspruch genommen werden, auch wenn die Rente mit 67 erst ab dem Jahr 2012 greift.

Versicherungszeiten die angerechnet werden

Für die 45 Beitragsjahre werden folgende Zeiten angerechnet: Beschäftigungszeiten, berufliche Ausbildungszeiten, Wehr und Zivildienst, Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten.
Nicht gezählt werden freiwillige Beiträge, Beiträge aus Arbeitslosenzeiten sowie des Versorgungsausgleichs und Schulausbildungszeiten.

Altersrente für langjährig Versicherte

Diese Rentenform ist nicht zu verwechseln mit der Rente für besonders langjährig Versicherte. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist Frührente die bereits vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Allerdings fallen hierfür Rentenabschläge an. Eine weitere Voraussetzung ist die Erfüllung einer Wartezeit (Vorversicherungszeit) von 35 Beitragsjahren. Näheres hierzu unter Artikel Altersrente für langjährig Versicherte.

Rechtzeitige Beratung

Wann, in welcher Höher, mit welchen Abschlägen kann ich in Rente gehen sind berechtigte Fragen die nicht immer leicht zu beantworten sind. Das Rentenrecht ist sehr vielfältig und undurchschaubar. Hierfür sollte man sich unbedingt einen fachlichen Rat holen. Unabhängige und registrierte Rentenberater sind Experten u.a. auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese geben Ihnen Auskunft über den Rentenbeginn, berechnen ihre zu erwartende Rente oder Überprüfen ihren Rentenbescheid auf seine Richtigkeit.
Wenden Sie sich vertrauensvoll und völlig unverbindlich an die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert.

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