Unabhängige Rentenberatung
Drucken

45 Beitragsjahre und Altersrente

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Wissenswertes

Die Irritationen sind groß, wenn es um die eigenen Rentenansprüche geht. So vielfältig sind die zu erfüllenden Voraussetzungen. Die meisten Irrtümer gibt es zu der Frage mit dem dubiosen Thema Rente und 45 Beitragsjahre. Die nachfolgenden Ausführungen sollen zu dieser Materie ein wenig Klarheit schaffen.

45 Beitragsjahre für eine Rente ausreichend

Es muss ganz klar festgestellt werden, dass es nach Erfüllung von 45 Beitragsjahren sofort eine Rente gewährt wird. Ausschlaggebend ist hierfür das notwendige Alter. Aktuell beträgt dieses nämlich 65 Jahre.

Rentenabschlag

Hat die betreffende Person bereits 45 Beitragsjahre erreicht, ist aber noch keine 65 Jahre alt, muss er Rentenabschläge in Kauf nehmen. Nur wer 65 ist und 45 Beitragsjahre erwirtschaftet hat kann abschlagsfrei in Rente gehen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Es handelt sich dabei um eine neue Rentenform. Siehe auch Artikel Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie wurde eingeführt mit dem Gesetz zur Rente mit 67. Obwohl das Eintrittsalter der Rente höher liegen würde, kann abschlagsfrei in Rente gehen, wer 65 Jahre alt ist und 45 Beitragsjahre aufweisen kann.
Diese Rentenart kann schon jetzt in Anspruch genommen werden, auch wenn die Rente mit 67 erst ab dem Jahr 2012 greift.

Versicherungszeiten die angerechnet werden

Für die 45 Beitragsjahre werden folgende Zeiten angerechnet: Beschäftigungszeiten, berufliche Ausbildungszeiten, Wehr und Zivildienst, Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten.
Nicht gezählt werden freiwillige Beiträge, Beiträge aus Arbeitslosenzeiten sowie des Versorgungsausgleichs und Schulausbildungszeiten.

Altersrente für langjährig Versicherte

Diese Rentenform ist nicht zu verwechseln mit der Rente für besonders langjährig Versicherte. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist Frührente die bereits vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Allerdings fallen hierfür Rentenabschläge an. Eine weitere Voraussetzung ist die Erfüllung einer Wartezeit (Vorversicherungszeit) von 35 Beitragsjahren. Näheres hierzu unter Artikel Altersrente für langjährig Versicherte.

Rechtzeitige Beratung

Wann, in welcher Höher, mit welchen Abschlägen kann ich in Rente gehen sind berechtigte Fragen die nicht immer leicht zu beantworten sind. Das Rentenrecht ist sehr vielfältig und undurchschaubar. Hierfür sollte man sich unbedingt einen fachlichen Rat holen. Unabhängige und registrierte Rentenberater sind Experten u.a. auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese geben Ihnen Auskunft über den Rentenbeginn, berechnen ihre zu erwartende Rente oder Überprüfen ihren Rentenbescheid auf seine Richtigkeit.
Wenden Sie sich vertrauensvoll und völlig unverbindlich an die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert.

Weitere Artikel zum Thema

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Tweets

Twitter

Rentenberatung

Geplante Pflegereform 2013

Änderungen ab 2013 Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben....

lesen

Beitragsberechnung 2012 für Midijobs

Geänderter Berechnungsfaktor Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zu...

lesen

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.Bei...

lesen

Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Höher verdienende Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch...

lesen

Berechnung der Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Besonderheiten ab 01.01.2012 Treffen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren beitragspflichtige Einnahmen zusammen die maßgeblichen BBG (Beitragsbemessungsgrenzen) überschreiten, müssen die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Beiträge in...

lesen

Rente Artikel

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist kein Hinzuverdienst

Rente wird (vorerst) nicht gekürzt Wird eine Rente noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, ist ein Nebenverdienst auf die Rente grundsätzlich anzurechnen.Dies gilt dann,...

lesen

Freiwilliger Wehr- und Zivildienst und Rente

Auswirkungen auf die Rente Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst...

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei Erwerbsminderungsrenten

EM-Renten und Hinzuverdienst Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (hierzu gehört die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden....

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei BU- und EU-Rentner

News image

Hinzuverdienstgrenzen 2012 Bezieht ein Versicherter eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt...

lesen

Rentenbeitrag sinkt 2012 auf 19,6 %

News image

Die Bundesregierung hat die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 01.01.2012 beschlossen. Entgegen früherer Mitteilungen und Expertenprognosen (s. Artikel Kräftige Rentenerhöhung und Beitragssatzsenkung in 2012) wird der...

lesen

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen