Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Bundessozialgericht bestätigt Anspruch auf Witwenrente

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Heirat kurz vor dem Tod

Ein interessantes Urteil hat das Bundessozialgericht am 13.08.2009, Az. B 13 R 101/08 R, im Zusammenhang einer Hinterbliebenenrente gesprochen. Obwohl der Ehemann zum Zeitpunkt der Heirat bereits an einer schweren Krankheit litt und dieser nach zehn Monaten starb, räumte das BSG einen Anspruch auf Witwenrente ein.

Zum Fall

Das Ehepaar lebte bereits in „wilder Ehe“ seit über 35 Jahre zusammen. Im Jahre 2004 hatte das Paar sich entschlossen zu heiraten. Nach zehn Monaten erlag der Mann an den Folgen einer schweren Erkrankung. Die Ehefrau beantrage bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg die Gewährung einer Witwenrente. Diese wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich hier eindeutig um eine Versorgungsfall handelte, weil bereits vor der Heirat absehbar war, dass der Mann sterben würde und außerdem die gemeinsame Ehe noch kein ganzes Jahr lang angedauert hatte.
Dem widersprach die Witwe. Als Begründung gab sie an, dass die Heirat nur deshalb erfolgte, weil es bei Urlauben immer Probleme mit den unterschiedlichen Familiennamen gegeben habe. Von daher hatte man sich entschlossen zu heiraten und einen gemeinsamen Namen zu führen. Wirtschaftliche Gründe für die Heirat seien nicht vordergründig gewesen und somit hätte sie einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Die Deutsche Rentenversicherung blieb bei ihrer Auffassung. Auch das zuständige Sozial- und Landessozialgericht bejahte den Anspruch auf eine Witwenrente. Dies wollte die Rentenversicherung nicht akzeptieren und legte dagegen Revision beim höchsten deutschen Sozialgericht ein.

Keine Versorgungsehe

Grundsätzlich liegen ein Versorgungsfall und damit kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente vor, wenn ein Ehepartner innerhalb eines Jahres nach der Heirat verstirbt. Begründet wird dies damit, dass in diesen Fällen die Heirat aus reinen wirtschaftlichen Überlegungen, also zur finanziellen Absicherung des Hinterbliebenen, erfolgte. In diesem Einzelfall teilten die Richter des BSG nicht die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung. Es handelte sich hier um keine typische Versorgungsehe, da die Heirat nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen erfolgte. Außerdem war der Tod des Mannes trotz seiner Erkrankung nicht absehbar gewesen.

Rentenberatung

Registrierte und zugelassene Rentenberater unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert.

Weitere Artikel zum Thema

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Tweets

Twitter

Rentenberatung

Geplante Pflegereform 2013

Änderungen ab 2013 Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben....

lesen

Beitragsberechnung 2012 für Midijobs

Geänderter Berechnungsfaktor Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zu...

lesen

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.Bei...

lesen

Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Höher verdienende Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch...

lesen

Berechnung der Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Besonderheiten ab 01.01.2012 Treffen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren beitragspflichtige Einnahmen zusammen die maßgeblichen BBG (Beitragsbemessungsgrenzen) überschreiten, müssen die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Beiträge in...

lesen

Rente Artikel

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist kein Hinzuverdienst

Rente wird (vorerst) nicht gekürzt Wird eine Rente noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, ist ein Nebenverdienst auf die Rente grundsätzlich anzurechnen.Dies gilt dann,...

lesen

Freiwilliger Wehr- und Zivildienst und Rente

Auswirkungen auf die Rente Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst...

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei Erwerbsminderungsrenten

EM-Renten und Hinzuverdienst Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (hierzu gehört die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden....

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei BU- und EU-Rentner

News image

Hinzuverdienstgrenzen 2012 Bezieht ein Versicherter eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt...

lesen

Rentenbeitrag sinkt 2012 auf 19,6 %

News image

Die Bundesregierung hat die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 01.01.2012 beschlossen. Entgegen früherer Mitteilungen und Expertenprognosen (s. Artikel Kräftige Rentenerhöhung und Beitragssatzsenkung in 2012) wird der...

lesen

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen