Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Wer erhält eine Altersrente

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Rentenarten

Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache, aber der Einstieg in die Erhöhung der Lebensarbeitszeit beginnt erst 2012. In den nächsten Jahren gibt es noch Möglichkeiten unter bestimmten Bedingungen vorzeitig in Rente zu gehen.
Für den Einstieg in das Leben ohne Arbeit mit Altersrente gibt es derzeit noch einige Wahlmöglichkeiten. Dabei wird unterschieden in:

• Regelaltersrente
• Altersrente für langjährig Versicherte
• Altersrente für Frauen
• Altersrente nach Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit
• Altersrente für Schwerbehinderte

Für jede dieser Möglichkeiten müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Das können das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, das Erfüllen einer Mindestversicherungszeit sowie persönliche und versicherungsrechtliche Gegebenheiten sein, die erfüllt sein müssen. Grundsätzlich darf jemand, der eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr erhält nur noch maximal 400 Euro zusätzlich aus Einkünften einer Arbeit beziehen. Wird mehr verdient, rechnet der Rententräger diese Einkünfte auf die Rente an und zahlt die Altersrente entsprechend gekürzt aus.
Obwohl die Altersgrenzen in den vergangenen Jahren bereits schrittweise angehoben wurden, können viele Versicherte, sofern sie es wünschen unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen und den persönlichen Rentenbeginn selbst wählen.

Rentenabschläge

Der Rentenversicherer berechnet bei vorzeitigem Rentenbeginn einen Abschlag. Jeder Monat des vorzeitigen Rentenbeginns schlägt mit 0,3 Prozent Abschlag zu buche, das sind 3,6 Prozent auf das Jahr gerechnet und das für immer. Dieser Abschlag bleibt bestehen, auch wenn die Altersrente regulär beginnt und auch dann, wenn aus dem Rentenanspruch ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente entsteht.
Natürlich hat auch jeder Versicherte das Recht, seinen Rentenbeginn nach hinten zu verlegen. In solchen Fällen gibt es für jeden Monat, den später in Rente gegangen wird einen Zuschlag von 0,5 Prozent, was im Jahr immerhin 6 Prozent entspricht, außerdem erhöht sich der Rentenanspruch durch die weiterhin gezahlten Beiträge in die Rentenversicherung.


Unsere Empfehlung

Wollen Versicherte vor oder nach dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, sollten sie in jedem Fall mit einem zugelassenen und unabhängigen Rentenberater sprechen. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, sollte sich daher im Vorfeld berechnen lassen, welche Einbußen das bringt und ob die Rentenkürzung auf Dauer finanziell verkraftbar ist. Bei Versicherten, die ausreichend privat vorgesorgt haben, sollte das kein Problem sein.

Zusätzliche und detaillierte Informationen zur Altersrente erhalten Sie von den Rentenberatern und Krankenkassenbetriebswirten Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert

 

Weitere Artikel zum Thema

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Tweets

Twitter

Rentenberatung

Geplante Pflegereform 2013

Änderungen ab 2013 Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben....

lesen

Beitragsberechnung 2012 für Midijobs

Geänderter Berechnungsfaktor Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zu...

lesen

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.Bei...

lesen

Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Höher verdienende Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch...

lesen

Berechnung der Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Besonderheiten ab 01.01.2012 Treffen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren beitragspflichtige Einnahmen zusammen die maßgeblichen BBG (Beitragsbemessungsgrenzen) überschreiten, müssen die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Beiträge in...

lesen

Rente Artikel

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist kein Hinzuverdienst

Rente wird (vorerst) nicht gekürzt Wird eine Rente noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, ist ein Nebenverdienst auf die Rente grundsätzlich anzurechnen.Dies gilt dann,...

lesen

Freiwilliger Wehr- und Zivildienst und Rente

Auswirkungen auf die Rente Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst...

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei Erwerbsminderungsrenten

EM-Renten und Hinzuverdienst Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (hierzu gehört die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden....

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei BU- und EU-Rentner

News image

Hinzuverdienstgrenzen 2012 Bezieht ein Versicherter eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt...

lesen

Rentenbeitrag sinkt 2012 auf 19,6 %

News image

Die Bundesregierung hat die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 01.01.2012 beschlossen. Entgegen früherer Mitteilungen und Expertenprognosen (s. Artikel Kräftige Rentenerhöhung und Beitragssatzsenkung in 2012) wird der...

lesen

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen