Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Allgemeiner Beitragssatz bei Krankengeldanspruch

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Freiwillig Krankenversicherte mit Krankengeld zahlen allgemeinen Beitragssatz

In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es aktuell zwei verschiedene Beitragssätze. Der allgemeine Beitragssatz beträgt inklusive dem Sonderbeitrag von 0,9 Prozent seit dem 01.07.2009 14,9 Prozent. Dieser Beitragssatz ist beispielsweise von den Rentnern und Arbeitnehmern mit Anspruch auf Krankengeld zu entrichten. Daneben gibt es noch den ermäßigten Beitragssatz, der seit dem 01.07.2009 bei 14,3 Prozent liegt. Dieser Beitragssatz ist für die Versicherten maßgebend, die keinen Anspruch auf Krankengeld realisieren können. Obwohl Rentner keinen Krankengeldanspruch haben, kommt für sie dennoch der allgemeine Beitragssatz zum Tragen.

Für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige ist seit dem 01.08.2009 wieder die Möglichkeit gegeben, das Krankengeld über die Gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform wurde für die hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen der Krankengeldanspruch aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zum 01.01.2009 herausgenommen (s. auch Krankengeld für Selbstständige ab dem 01.08.2009 wieder GKV-Leistung).

Allgemeiner Beitragssatz für alle Einnahmearten maßgebend

Versichert sich ein hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger ohne Anspruch auf Krankengeld, ist der ermäßigte Beitragssatz zur Berechnung der Beiträge heranzuziehen. Wird allerdings ein Krankenversicherungsschutz mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen, erfolgt die Beitragsberechnung aus sämtlichen Einnahmen des Selbstständigen mit dem allgemeinen Beitragssatz.

Die Leistung „Krankengeld“ wird ausschließlich aus dem Arbeitseinkommen berechnet. Daher musste geklärt werden, ob der allgemeine Beitragssatz nicht nur auf das Arbeitseinkommen und der ermäßigte Beitragssatz bei den weiteren Einnahmearten (z. B. Miet- und Pachteinnahmen, …) anzuwenden ist. Dies hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung jedoch mit dem Hinweis verneint, dass zwischen Beitrags- und Leistungsrecht keine vollständige Äquivalenz vorliegen muss.

Fazit

Sofern sich ein hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, ist auf SÄMTLICHE Einnahmen zur Berechnung der Beiträge der allgemeine Beitragssatz anzuwenden. Bei einer Krankengeldzahlung wird die Leistung ausschließlich aus dem Arbeitseinkommen berechnet. Die übrigen Einnahmearten bleiben bei der Krankengeldberechnung außer Acht, auch wenn auf diese Einnahmen der allgemeine Beitragssatz Anwendung findet.

Fragen zum Krankengeld

Bei Fragen zum Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen für den Bereich des SGB V registrierte Rentenberater kompetent zur Verfügung. Kontaktieren Sie daher mit Ihrem Anliegen den Rentenberater Marcus Kleinlein oder den Rentenberater Helmut Göpfert!

Sofern Sie von Ihrer Krankenkasse nach einem längeren Krankengeldbezug einen Bescheid über das Erreichen des Höchstanspruchs erhalten haben, sollten Sie diesen von einem registrierten Rentenberater überprüfen lassen. In diesen Fällen empfiehlt sich schon deshalb ein Beratungsgespräch, da die weitere finanzielle Sicherung in Form einer möglichen Rentenzahlung erörtert werden muss.

Kontakt zum Rentenberater…

Autor: Rentenberater Helmut Göpfert

Weitere Artikel zum Thema:

Weitere Artikel zum Thema

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Tweets

Twitter

Rentenberatung

Geplante Pflegereform 2013

Änderungen ab 2013 Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben....

lesen

Beitragsberechnung 2012 für Midijobs

Geänderter Berechnungsfaktor Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zu einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zu...

lesen

Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Die Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung Nach  einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorzeitig enden.Bei...

lesen

Versicherungsfreiheit für Höherverdienende

Höher verdienende Arbeitnehmer Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sind von der Krankenversicherung befreit, wenn deren regelmäßiges Jahresentgelt (JAE) die JAE-Grenze  überschreitet. Dann sind diese Arbeitnehmer auch...

lesen

Berechnung der Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung

Besonderheiten ab 01.01.2012 Treffen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren beitragspflichtige Einnahmen zusammen die maßgeblichen BBG (Beitragsbemessungsgrenzen) überschreiten, müssen die Arbeitsentgelte für die Berechnung der Beiträge in...

lesen

Rente Artikel

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt ist kein Hinzuverdienst

Rente wird (vorerst) nicht gekürzt Wird eine Rente noch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, ist ein Nebenverdienst auf die Rente grundsätzlich anzurechnen.Dies gilt dann,...

lesen

Freiwilliger Wehr- und Zivildienst und Rente

Auswirkungen auf die Rente Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst...

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei Erwerbsminderungsrenten

EM-Renten und Hinzuverdienst Eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente (hierzu gehört die teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente) ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden....

lesen

Hinzuverdienstgrenzen 2012 bei BU- und EU-Rentner

News image

Hinzuverdienstgrenzen 2012 Bezieht ein Versicherter eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt...

lesen

Rentenbeitrag sinkt 2012 auf 19,6 %

News image

Die Bundesregierung hat die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 01.01.2012 beschlossen. Entgegen früherer Mitteilungen und Expertenprognosen (s. Artikel Kräftige Rentenerhöhung und Beitragssatzsenkung in 2012) wird der...

lesen

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen