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Neue Grippe, Schweinegrippe Fragen zu Leistungsansprüchen gegenüber den Krankenkassen

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Allgemeines

Die Schweinegrippe oder Neue Grippe breitet sich immer mehr aus. Die Gefahr der Ansteckung ist dabei sehr hoch. Sollten Bundesbürger ähnliche Symptome wie bei der normalen Grippe haben, z.B. Husten, Kopfweh, Fieber, Gliederschmerzen, sollte unbedingt vorab ein telefonischer Kontakt mit dem Arzt aufgenommen werden.
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Antworten darauf, welche Leistungsansprüche sie gegenüber ihrer Krankenkasse im Bezug auf die Schweinegrippe haben.

Wann werden die Kosten der ärztlichen Behandlung übernommen?

Sollten Symptome einer möglichen Schweinegrippe aufgetreten sein, werden die Arztkosten, wie bei jeder anderen Krankheit auch, von den Krankenkassen übernommen. Hierzu genügt die Vorlage der Krankenversichertenkarte beim behandelnden Arzt. Wird eine rein prophylaktische Untersuchung ohne weitere Beschwerden des Versicherten gewünscht, werden diese Kosten der ärztlichen Behandlung nicht übernommen.

Was ist mit den Kosten für einen Grippe Schnelltest?

Besteht bei einem Patienten der Verdacht auf Ansteckung mit dem Virus der Neuen Grippe, kann sich der Arzt für einen Influenza Schnelltest entscheiden. Die Kosten hierfür betragen etwa 22,--€ und werden dem Versicherten privat in Rechnung gestellt, da eine Abrechnung über KV-Karte noch nicht möglich ist. Die verauslagten Kosten werden nach Vorlage der Rechnung von den Krankenkassen im Rahmen der Kostenerstattung erstattet.

Ist eine Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe möglich?

Ein Impfstoff aktuell noch nicht vor. Allerdings wird in den nächsten Wochen eine Verteilung an die Bundesländer erwartet. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit sollen vorrangig bestimmte Risikogruppen (Personen im Umgang mit vielen Menschen, Alte Menschen) geimpft werden. Einen Anspruch auf eine Schutzimpfung hat aber grds. jeder Bundesbürger. Demnach haben auch die Krankenkassen die Kosten für die Impfung zu übernehmen. Ausnahme davon ist eine mögliche Pandemie. In diesem Fall müssen die Gesundheitsämter dafür aufkommen.

Wie sieht es mit der Kostenübernahme von Hygienemasken aus?

Hygienemasken minimieren die Ansteckungsgefahr. Allerdings handelt es sich dabei um keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Übernahme der Kosten scheidet daher aus.

Was passiert bei Arbeitsunfähigkeit?

Besteht durch die Erkrankung an einer Neuen Grippe Arbeitsunfähigkeit, besteht für die ersten 6 Wochen ein Anspruch auf Fortzahlung des vollen Entgelts gegenüber dem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit. Im Anschluss daran besteht ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.

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