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Neuregelung für das Krankengeld

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Krankengeld für Selbständige wieder Kassenleistung

Noch zum 01.01.2009 wurde gesetzlich geregelt, dass Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurzfristig und unständig Beschäftigte keinen Krankengeldanspruch bei einer gesetzlichen Krankenkasse mehr haben.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit hatte dieser Personenkreis nur die Möglichkeit, sich im Rahmen angebotener Wahltarife finanziell abzusichern.
Diese Regelung ist jetzt vom Tisch. Ab dem 01.08.2009 ist jetzt gesetzlich geregelt worden, dass Selbständige, aber auch kurzfristig und unständig Beschäftigte wieder einen gesetzlich normierten Krankengeldanspruch realisieren können.

Krankengeld ab der 7. Woche

Für hauptberuflich Selbständige besteht wieder ein gesetzlicher Krankengeldanspruch ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,9 %. Ein früherer aber auch höherer Anspruch auf Krankengeld kann nur im Rahmen eines angebotenen Wahltarifs der jeweiligen Krankenkasse geltend gemacht werden.

Bindungswirkung für 3 Jahre

Entschließt sich ein Selbständiger für das gesetzliche Krankengeld, so ist er für drei Jahre an diese Option gebunden. Dabei ist zu beachten, dass dann nicht mehr der ermäßigte Beitragssatz von 14,3 % Gültigkeit hat, sondern der allgemeine Beitragssatz von 14,9 %. Gegenüber einer Krankengeldzahlung aus einem bisher oder jetzt noch gewählten Wahltarif könnte sich die Anhebung des Beitragssatzes dennoch finanziell lohnen, da die Prämien aus dem Wahltarif evtl. nicht so hoch gewesen wären.

Wahlerklärung innerhalb von zwei Monaten

Bis zum 30.09.2009 können sich die Betroffenen gegenüber der Krankenkasse erklären, ob sie rückwirkend zum 01.08.2009 die Option des gesetzlichen Krankengeldes in Anspruch nehmen möchten.
Selbständige die seit dem 01.01.2009 einen Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben und jetzt in das gesetzliche Krankengeld wechseln möchten, sollten unverzüglich Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen und individuelle Lösungsmöglichkeiten suchen.

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