Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Steuer absetzbar
Die Bundesregierung musste eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2008 umsetzen. Die obersten Richter hatten damals festgestellt, dass die Bundesbürger bei ihrer Absicherung gegen Krankheit und des Eintritts der Pflegebedürftigkeit von der Steuerpflicht zu befreien sind.
Der registrierte und unabhängige Rentenberater Marcus Kleinlein berät Sie in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Steuerrechtliche Auskünfte erhalten Sie von der Steuerkanzlei Hallermeier.
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