Gesetzlich unfallversichert während Krankenhausaufenthalt
Ausschluss
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet aber nicht bei einem Kunst- oder Behandlungsfehler.
Sobald ein Unglück passiert ist, sollten Versicherte dies sofort der Krankenhaus- oder Rehaverwaltung melden. Dadurch ist gewährleistet dass die Unfallversicherung rechtzeitig ihre Leistungen erbringen kann.
Auskunft, Beratung und Aufklärung
Alles Wissenswerte rund um die gesetzliche Unfallversicherung erteilt Ihnen der gerichtlich zugelassene Rentenberater Helmut Göpfert.
Die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert beraten Sie darüber hinaus in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
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