Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Zusätzliche Pflege findet keine Berücksichtigung

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Pflegeversicherung

Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßige Pflegeperson

Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein:

  • die Pflege darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden
  • die Pflegeperson muss die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche durchführen
  • beim Pflegebedürftigen muss eine Pflegestufe durch die Pflegekasse festgestellt worden sein
  • die Pflegeperson darf regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Liegen alle Maßgaben vor, bezahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson.
Jetzt hat das Landessozialgericht in Hessen mit Urteil vom 25.03.2009 (Az. L 8 P 13/07) entschieden, dass zusätzliche Leistungen an Pflege bei der Beurteilung der 14 Stunden keine Berücksichtigung finden. Maßgeblich für die 14 Stunden ist der Bedarf bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Zum Fall

Die Deutsche Rentenversicherung stellte im Jahre 2004 fest, dass bei der Klägerin keine Rentenversicherungspflicht wegen der Pflege ihres Mannes mehr vorliegt. Ausschlaggebend hierfür war die Feststellung der Pflegekasse bzw. des Medizinischen Dienstes gewesen, der keinen Pflegebedarf von mindestens 14 Stunden mehr gesehen hatte. Die Pflegeperson vertrat allerdings eine andere Meinung. Sie gab an, dass ihr Pflegeaufwand bei nahezu 30 Stunden in der Woche liegt. Der Grund dafür liegt in der persönlichen und intensiven Betreuung ihres Mannes, wie z.B. ausführliche Gesprächsführung, Ausflüge mit dem Rollstuhl oder die Gestaltung eines sozialen Umfeldes.

Unberücksichtigt bleibt die zusätzliche Pflege und Unterstützung

Das Landessozialgericht bestätigte die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung. In der Urteilsbegründung kamen die Richter zu der Auffassung, dass eine zusätzliche Pflege und Unterstützung nicht für die Berücksichtigung auf die 14 Stunden angerechnet werden kann. Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Pflegepersonen ist die Tatsache, dass die Pflegeperson mindestens 14 Stunde pro Woche für die Pflege aufwenden muss. Hierfür werden aber nur der Pflegeaufwand bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege herangezogen. Andere Zeiten können nicht berücksichtigt werden.
Nachdem bei diesem Thema die Landessozialgerichte eine unterschiedliche Meinung vertreten wurde die Möglichkeit zur Revision beim Bundessozialgericht zugelassen.

Aufklärung, Beratung und Auskunft

Wenn Sie Fragen zur Pflegeversicherung, wie z.B. Nichtanerkennung Pflegestufe, Pflegehilfsmittel u.s.w. haben, dann können Sie sich vertrauensvoll an den registrierten und zugelassenen Rentenberater Marcus Kleinlein wenden. Dieser unterstützt Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.
Nehmen Sie hier Kontakt auf.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.