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Zusatzbeiträge ab Mitte Juli 2009

Veröffentlicht in Renten News - Renten Blog

Experten hatten es mit der Einführung des Gesundheitsfonds bereits vorausgesagt. Jetzt droht für mehrere Millionen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ein Zusatzbeitrag. Zu dieser Auffassung ist die oberste Aufsichtsbehörde der Kassen, das Bundesversicherungsamt (BVA), gekommen. Es geht dabei um die Mitglieder von mehr als 15 Krankenkassen, bei denen die aus dem Gesundheitsfonds ausgeschütteten Beiträge nicht mehr zur Finanzierung ihrer Leistungsausgaben ausreichen.
Der Zusatzbeitrag beträgt max. 1 % des erzielten und beitragspflichtigen Einkommens. Dieser Beitrag ist vom Versicherten alleine zu tragen. Eine Beteiligung der Arbeitgeber scheidet aus.

Sonderkündigungsrecht

Krankenkassen die einen Zusatzbeitrag erheben müssen, haben gegenüber ihren Mitbewerbern einen erheblichen Nachteil. Denn mit der Einführung eines Sonderbeitrages besteht auch ein besonderes Kündigungsrecht für die Mitglieder. Danach können sich die Versicherten bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages für eine andere Kasse entscheiden und die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse kündigen. Dabei droht den Krankenkassen wieder einmal eine Kündigungswelle.

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