Zusatzbeiträge ab Mitte Juli 2009
Der Zusatzbeitrag beträgt max. 1 % des erzielten und beitragspflichtigen Einkommens. Dieser Beitrag ist vom Versicherten alleine zu tragen. Eine Beteiligung der Arbeitgeber scheidet aus.
Sonderkündigungsrecht
Krankenkassen die einen Zusatzbeitrag erheben müssen, haben gegenüber ihren Mitbewerbern einen erheblichen Nachteil. Denn mit der Einführung eines Sonderbeitrages besteht auch ein besonderes Kündigungsrecht für die Mitglieder. Danach können sich die Versicherten bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages für eine andere Kasse entscheiden und die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse kündigen. Dabei droht den Krankenkassen wieder einmal eine Kündigungswelle.
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