Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Wer kann wann in Rente gehen

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Die Arten von Altersrente

Ab dem Jahr 2012 beginnt unweigerlich der Einstieg in die Rente mit 67, bis dahin können Arbeitnehmer noch mit dem 65. Lebensjahr in die Rente gehen. Doch die Rente ist nicht für Jeden gleich. Es gibt die Regelaltersrente, eine Rente für langjährig Versicherte, eine Altersrente für Frauen, die Rente nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit und die Altersrente für Menschen die schwerbehindert sind. Für alle diese Rentenarten gelten andere Bestimmungen für das Mindestlebensalter und die Wartezeiten, die erfüllt sein müssen. Bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit muss der Versicherte bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. So gibt es diese Möglichkeit nur noch für bis 1951 Geborene. Diese Personen müssen nach dem 58. Lebensjahr mindestens ein Jahr lang Arbeitslosengeld bezogen haben und mindestens 15 Jahre als Versicherungszeit nachweisen, dann können sie mit 63 Jahren in Rente gehen. Schwerbehinderte Menschen können ihre Altersrente ab dem 60. Lebensjahr beziehen, wenn sie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen und eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent haben. Für Versicherte bis zum Jahrgang 1950 ist es ausreichend, wenn sie vorher berufs- oder erwerbsunfähig waren.

Rente und Hinzuverdienst

Wer schon vor dem 65. Lebensjahr die komplette Altersrente bezieht, der darf neben der Rente nur noch maximal 400 Euro im Monat verdienen. Sind die Einkünfte höher, wird die Altersrente in der Regel nur als Teilrente gezahlt. Siehe hierzu Artikel Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 01.01.2009. Obwohl die Altersgrenzen in den letzten Jahren heraufgesetzt wurden, gibt es immer noch viele Versicherte, die ihren Renteneintritt vorverlegen möchten, die Gründe dafür sind individuell. Allerdings besteht heute nicht mehr ein so großer Spielraum, wie noch vor einigen Jahren.

Die Kosten des vorzeitigen Renteneintritts

Der Eintritt in die Rente vor der Regelaltersrente ist für jeden Versicherten mit Kosten verbunden. Jeder Monat schlägt dabei mit 0,3 Prozent Rentenabschlag zu buche, das heißt über das Jahr gerechnet kommen da 3,6 Prozent an Abschlägen zusammen. Dieser Abschlag bleibt dann bis zum Ableben erhalten.
Das heißt, ein im Dezember 1948 Geborener, der wegen Arbeitslosigkeit die Altersrente beanspruchen möchte, kann im Dezember 2011, mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen, muss dann aber mit mehr als 7 Prozent Abschlag rechnen.
Wenn die zu erwartende Rente höher ist, als das Arbeitslosengeld das bezogen wird oder dem Versicherten keine Leistungen nach der Hartz IV Gesetzgebung zustehen beziehungsweise ihm diese zu niedrig sind, kann es durchaus sinnvoll sein, trotz der Abschläge den Renteneintritt vorzuverlegen.
Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich. Jeder Versicherte hat selbstverständlich auch das Recht, seinen Renteneintritt nach hinten zu verschieben. Niemand wird gezwungen, mit 65 in Rente zu gehen. Wer länger arbeitet, wird mit Zuschlägen von 0,5 Prozent für jeden Monat belohnt. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die längere Beitragszahlung automatisch.

Beratung durch Rentenberater

In jedem Fall sollte der Versicherte seinen Arbeitgeber über die Absichten informieren und sich bei einem gerichtlich zugelassenen und registrierten Rentenberater über die Zu- oder Abschläge erkundigen, die der geplante vorzeitige oder spätere Renteneintritt mit sich bringt. Rentenberater überprüfen auch ihren Rentenbescheid. Denn bei fast jedem dritten Rentenbescheid wurde die Rente falsch berechnet. Siehe hierzu Artikel Rentenbescheid prüfen. Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür kompetent zur Verfügung.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Neue Verfahrensgrundsätze für maschinelle Erstattungsanträge nach dem AAG

Das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz Arbeitnehmer, aber auch Teilzeitkräfte, deren  Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, haben Anspruch auf maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.