Krankengeld löst höheren Steuersatz aus
Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung auch noch weiter fest, dass nicht gegen das Grundgesetz verstoßen wird, wenn nur das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht die Entgeltersatzleistung aus der privaten Krankenversicherung bei der Steuer berücksichtigt wird.
Hintergründe siehe unter Artikel Krankengeld wird bei Steuerprogression einbezogen
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