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Steuerliche Absetzbarkeit der Kassenbeiträge wird verbessert

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Deutliche Entlastung ab 2010

Ende Februar 2009 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf zum Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet, der ab 2010 eine erhöhte steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gesetzlich Versicherter zulässt.
Von einer Steuerentlastung in Höhe von etwa 9 Milliarden Euro ist dabei die Rede.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird umgesetzt

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, dass die Kassenbeiträge zu Unrecht in einem geringen Umfang nur von der Steuer absetzbar sind.
Aus diesem Grund wurde der Gesetzgeber in die Pflicht genommen ein entsprechendes Gesetz bis spätestens 2010 in Kraft treten zu lassen, dass die Ungerechtfertigkeit der gesetzlich steuerpflichtigen Versicherten ausgleicht.

Die Details

Ab 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung im vollen Umfang als Sonderausgaben von Steuer absetzbar. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind allerdings nur zu 96 % absetzbar. Die restlichen 4 % werden nämlich zur Finanzierung des Krankengeldes benötigt. Siehe Artikel Kassenbeiträge steuerlich absetzbar
Zu beachten ist, dass mit der Neuregelung die steuerliche Absetzbarkeit der Lebensversicherungs- und Haftpflichtversicherungsbeiträge entfällt. Eine Übergangsregelung die diesen Nachteil ausgleicht  gilt bis 2019.

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