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Wahltarife für Krankengeld werden abgeschafft

In der Politik ist nur noch der Wandel beständig. Denn das Kabinett der Bundesregierung hat in seiner Sitzung am 18.02.2009 beschlossen, dass der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld für Selbständige wieder eingeführt wird. Dies geht aus dem neuen Arzneimittelgesetz (AMG) hervor, das nach jetzigem Stand zum 01.08.2009 in Kraft treten wird.
Noch im vergangenen Jahr wurde beschlossen, dass eben dieser Anspruch künftig wegfallen wird und Selbstständige einen Krankengeldanspruch nur noch im Rahmen eines Wahltarifes realisieren können. Hierzu wird auf den Artikel Kein Krankengeldanspruch für Selbständige ab 2009 verwiesen.

Die Neuerungen im Einzelnen

Begründet wird die Maßnahme dadurch, dass es durch den Wegfall des gesetzlichen Anspruchs hin zum Wahltarif für viele Selbständige es zu einer erheblichen Mehrbelastung vieler freiwillig Versicherter geführt hätte.
Im Einzelnen wurde jetzt festgelegt:

  • Anstelle des ermäßigten Beitragssatzes erhalten Selbständige im Rahmen des allgemeinen Beitragssatzes einen Krankengeldanspruch ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit von ihrer Krankenkasse. Ein früherer oder auch höherer Anspruch auf Krankengeld kann weiterhin über Wahltarife abgesichert werden.
  • Ab in Kraft treten des neuen Gesetzes dürfen die Wahltarife auch nicht mehr nach dem Alter gestaffelt sein.

Wichtig

Selbständige die sich mittlerweile privat bei einem privaten Versicherungsunternehmen für den Anspruch auf Krankengeld versichert haben, erlischt dieser Vertrag mit der gesetzlichen Neuregelung nicht automatisch. Fakt ist, dass dies eindeutig zu Lasten des Versicherten geht. Es bleibt abzuwarten welche Rechtsstreitigkeiten sich daraus entwickeln werden.

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