Unabhängige Rentenberatung
Drucken

Ambulante Pflege wird transparenter

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Pflegeversicherung

Vergleichbarkeit der Qualität in der ambulanten Pflege

Neben dem Schulnotensystem der Pflegeheime –s. Artikel Bessere Transparenz der Pflegeheime ab 01.01.2009- wurde nun auch für die ambulante Pflege ein System gefunden, das nun mehr Transparenz in diesem Bereich aufzeigt.

Mit dem Medizinischen Spitzenverband, Vertretern der ambulanten Pflegedienste hat sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dahingehend verständigt, dass die Qualität der ambulanten Pflege für alle Interessierte vergleichbar ist.

Aus diesem Grund werden ab dem 01.01.2009 auch die ambulanten Pflegedienste neben den Pflegeheimen auf Qualitätsstandards hin überprüft.

49 Kriterien in vier Bereichen

Die Überprüfung der Qualität erfolgt künftig in folgenden vier Bereichen:

  • pflegerische Leistung
  • ärztlich verordnete pflegerische Leistung
  • Befragung der Kunden
  • Organisation und Dienstleistung

In diesen vier Bereichen wird dann in insgesamt 49 Kriterien die Qualität entsprechend überprüft und verglichen.

Ergebnisse werden veröffentlicht

Interessierte, wie der Pflegebedürftige selbst oder deren Angehörige können sich die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung beim jeweiligen Pflegedienst oder auch über das Internet besorgen. Zuständig hierfür ist der Landesverband der Pflegekassen.

Bevor die Vergleichbarkeit der ambulanten Pflegedienste in Kraft treten kann erfolgt noch ein sog. Anhörungsverfahren. In diesem Verfahren können bestimmte Berufsverbände, Verbraucher- und Seniorenorganisationen noch Einwände oder auch Verbesserungsvorschläge machen. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen das Prüfverfahren und trägt die Ergebnisse zusammen.

Weitere Artikel zum Thema

Rentenberater

Kompetente Hilfe im Sozialrecht

Kompliziertes Thema Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben,...

lesen

Der Schlüssel zu Ihrem Rechtsanspruch

Einfach Recht haben Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater. Transparent in...

lesen

Tätigkeitsgebiete

Aufgabenschwerpunkte Für folgende Tätigkeitsgebiete wurde Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein vom Präsidenten des Amtsgerichtes Nürnberg zugelassen:  Gesetzliche Krankenversicherung  Gesetzliche Pflegeversicherung  Gesetzliche Rentenversicherung Innerhalb dieser Bereiche erteilt...

lesen

Gebühren eines Rentenberaters

Grundsätzliches Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig....

lesen

Über Rentenberater

Rentenberater? Was bzw. wer ist das?: Rentenberater sind freiberuflich tätige Experten, die ähnlich wie Rechtsanwälte tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern....

lesen

Rentenberatung

Freiwilliger Wehrdienst und die Sozialversicherung

Freiwilliger Wehrdienst Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Tritt ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ein, der im Grundgesetz festgelegt...

lesen

Krebsdiagnostik im Ausland keine Leistung der Krankenkasse

Nicht im Leistungskatalog enthalten Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, sämtliche Kosten für diverse Leistungen zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um eine...

lesen

DNA Analyse für ungeborene Kinder keine Kassenleistung

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Die ärztliche Untersuchung ob ein ungeborenes Kind gesund oder krank ist kann nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden....

lesen

Untersuchung wegen Schwangerschaftsdiabetes übernimmt Krankenkasse

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien...

lesen

116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb...

lesen

Rente Artikel

Auslandsrenten beitragspflichtig zur Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrenten Am 14. April 2011 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa“ verabschiedet. Das am 29....

lesen

Absicherung der Rente durch freiwillige Beitragszahlung

Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind  pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung...

lesen

Handwerkerpflichtversicherung soll abgeschafft werden

Keine verpflichtende Mitgliedschaft Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.Selbständige, die in die...

lesen

Rentenkürzung bei Scheidung vermeiden

Das Prinzip des Versorgungsausgleiches Die  volle Rente trotz Scheidung?Die gibt es im Allgemeinen nicht, aber in Ausnahmefällen können Ausgleichsverpflichtete eine Kürzung ihrer Rente vermeiden.Bei Scheidung...

lesen

Abfindungszahlung bei der Hinterbliebenenrente

Abfindungszahlung bei Wiederverehelichung des Hinterbliebenenrentners Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen hinterbliebene Partner, nämlich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, eine Witwen- oder Witwerrente. Das Hinterbliebenenrecht in...

lesen

Datensicherheit

Datenschutz ist uns wichtig, Ihre Daten werden immer vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Twitter

Tweets

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.