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Fehlzeiten im Rentenkonto müssen nicht sein

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Der Versicherungsverlauf im Rentenkonto

Lücken im Rentenkonto sind oft bares Geld, das dann später bei der Rentenzahlung fehlt. Darum ist jeder Rentenversicherungspflichtige angehalten, seinen Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Ungefähr ab dem Alter von 27 Jahren bekommt jeder Versicherte einmal jährlich Post von der Rentenversicherung mit einer Renteninformation und dem aktuellen Stand seines Versicherungskontos. Später folgt dann auch ein Kontoauszug, der den Verlauf der Versicherung darstellt. Erfasst sind die Zeiten der Ausbildung, Arbeitsjahre und eventuelle Kindererziehungszeiten. Diese Angaben sind von jedem Versicherten auf ihre Richtigkeit zu prüfen, bevor sie abgelegt werden. Werden Fehler gefunden, kann eine sog. Kontenklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden. Belege oder Nachweise über die kurzfristige Vergangenheit lassen sich in der Regel sehr schnell und ohne großen Zeitaufwand beschaffen.

Viele junge Leute ignorieren das, weil sie sich heute viel zu jung fühlen, um mit der Rente konfrontiert zu werden. Der Rentenberater Marcus Kleinlein klärt auf und rät, sich regelmäßig mit der Rentenauskunft zu beschäftigen. Das kann helfen Fehler aufzuklären oder eventuelle Lücken zu schließen. Nicht immer gehen alle Daten korrekt bei der Rentenversicherung ein.

Gründe für Fehler und Lücken

Gerade bei den Schul- oder Ausbildungszeiten oder bei mehrmaliger Arbeitslosigkeit und vorübergehender Arbeit im Ausland sind nicht immer alle Zeiten vollständig erfasst. Auch bei der Datenübertragung können schnell einmal Fehler passieren, so kann der Jahresverdienst statt 42.000 Euro nur 24.000 Euro betragen oder das Datum wurde verdreht, in dem beispielsweise statt 10.1. der 01.10. geschrieben steht und schon fehlen Versicherungszeiten. Je früher eine Kontenklärung durchgeführt wird, desto besser. Manchmal ist es schwierig, wenn solche Fehler erst nach 20 Versicherungsjahren entdeckt werden, die entsprechenden Belege zum Nachweis beizubringen.

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