Beim Rentenantrag die Steuernummer mit angeben
Diese Nummer wurde jedem Bundesbürger im Jahre 2008 bereits mitgeteilt und behält ein Leben lang ihre Gültigkeit. Sie ist bei jedem Antrag, Erklärung oder Mitteilung im Hinblick auf die Steuer gegenüber der Finanzbehörde mit anzugeben. Das gleiche gilt jetzt auch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Auch ist darauf zu achten, dass beim Rentenantrag die internationale Kontonummer und Bankleitzahl (IBAN und BIC) mit angegeben wird.
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