Konjunkturpaket II senkt Kassenbeiträge ab 01.07.2009
Eine spürbarere Entlastung wäre es gewesen, wenn der von allen Versicherten zu tragende Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % abgeschafft worden wäre. Aber zu dieser Maßnahme konnte keine Einigung der Parteien erzielt werden.
Somit beträgt die Entlastung der Versicherten und Arbeitgeber tatsächlich nur 0,3 %. Grund hierfür ist die hälftige Aufteilung der geplanten Beitragssatzsenkung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentner und der Deutschen Rentenversicherung. Es liegen noch keine Aussagen darüber vor, inwieweit der ermäßigte Beitragssatz gesenkt wird . Eine logische Konsequenz wäre es aber.
Das Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden, so dass die Neuregelung zum 01. Juli dieses Jahres in Kraft treten kann.
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