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Rentenberater überprüfen Rentenbescheide

Veröffentlicht in Rente - Rente Artikel

Rentenbescheid vom Rentenberater prüfen lassen

Der Rentenbescheid des Rentenversicherers ist verbindlich für die gesamte Zeit, in der später die Rente bezogen wird, auch für die Hinterbliebenen. Deswegen sollte dieser grundsätzlich einem unabhängigen Rentenberater zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden. Damit vermeidet der Versicherte, dass er eventuell dauerhaft zu wenig Rente erhält.
 
Sind die Fehler im Rentenbescheid offensichtlich, kann der Versicherte direkt bei der Rentenversicherung vorstellig werden aber oft sind die Fehler nicht auf den ersten Blick zu erkennen. So schätzen Experten ein, dass ein Drittel der Rentenbescheide Fehler enthält, die den Versicherten Monat für Monat bares Geld kosten.

Ursachen von Fehlerquellen

Eine mögliche Quelle für Fehler ist die Dateneingabe. Zwar läuft alles elektronisch aber die Daten müssen erfasst und in das System eingegeben werden. Das machen Menschen und Menschen machen Fehler. So kann durch einen kleinen Zahlendreher das Jahreseinkommen von 51.000 auf 15.000 Euro schrumpfen.
Gerade Versicherte, die oft den Arbeitgeber gewechselt haben, die viel krank oder arbeitslos waren, bekommen fehlerhafte Rentenbescheide, wenn sie ihre jährlichen Renteninformationen nicht geprüft haben. 

Der Rentenberater prüft den Rentenbescheid

Kaum ein Versicherter ist selbst in der Lage den Rentenbescheid aufgrund seines komplexen Umfanges zu prüfen. Der Rentenberater ist speziell dafür ausgebildet und kann den Versicherten auch beim Widerspruch gegen den Bescheid und einer eventuell notwendigen Klage unterstützen. Dazu müssen ihm nur der Rentenbescheid und der Versicherungsverlauf vorgelegt werden. Werden Fehler festgestellt, formuliert der Rentenberater den Widerspruch und begründet ihn auch. Aber Achtung, hier gibt es Fristen von nur einem Monat, die eingehalten werden müssen. Schon deshalb sollte der Rentenberater sofort nach Eingang des Bescheides aufgesucht werden.

Statistiken belegen, dass etwa 50 Prozent von Widerspruchsverfahren zu Gunsten der Kläger ausgehen und ein Drittel aller erteilten Rentenbescheide nachträglich durch den Rentenversicherer geändert werden müssen, weil sie fehlerhaft waren.

Diese Zahlen sprechen für sich – in jedem Fall sollte der Versicherungsverlauf vom Versicherten mit den eigenen Unterlagen abgeglichen werden. Fehlzeiten sind darauf zu prüfen, ob sie nicht eventuell als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden müssen, oftmals finden diese nicht automatisch Berücksichtigung und verringern allein dadurch erstmal den Rentenanspruch.

Ihr Rentenberater

Der Rentenberater Marcus Kleinlein überprüft Ihren Rentenbescheid daraufhin, ob dieser richtig berechnet wurde und ob alle geltenden Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Dazu benötigt er lediglich eine Kopie des ergangenen Bescheides. Nutzen Sie diese Möglichkeit und verschenken Sie kein bares Geld.

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