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Einheitliche Beitragsbemessung für freiwillig Krankenversicherte

Veröffentlicht in Rentenberatung - Gesetzliche Krankenversicherung

Gleiche Beitragsbemessung und Einstufungsgrundsätze

Mit Beschluss vom 27.10.2008 hat der Spitzenverband der Krankenkassen für alle freiwillig Krankenversicherte die Voraussetzungen für eine einheitliche Beitragsbemessung und Einstufung geschaffen. Die neue Regelung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.

Unterschiedliche Satzungsregelungen fallen weg

Bisher musste jede Krankenkasse ihre Beitragsbemessungs- und Einstufungsgrundsätze selbst regeln. Dabei ging es um die Höhe der Beiträge, die ein freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu entrichten hatte. Bei aktuell etwa 200 Krankenkassen, gab es auch 200 unterschiedliche Satzungsregelungen. Eine Unübersichtlichkeit, die vom Versicherten nicht mehr zu überblicken war. Aus diesem Grund wurde dem Spitzenverband der Krankenkassen vom Gesetzgeber die Aufgabe übertragen, eine einheitliche Beitragsbemessung nach festen Grundsätzen zu schaffen.

Im Zuge der Gesundheitsreform und der Einführung des Gesundheitsfonds wurde zum 01.01.2009 eine Neuregelung geschaffen. Dabei werden sämtliche Einkunftsarten des freiwillig Versicherten berücksichtigt (z.B. Arbeitseinkommen, Miet- und Pachteinnahmen, Zinseinkünfte usw.).

Durchschaubare Beitragsbemessung

Mit der neuen Regelung wird für alle freiwillig Versicherte die Beitragsbemessung durchschaubarer gemacht. D.h. bei jeder Krankenkasse und gleicher Fallkonstellation führt dies zu dem selben Ergebnis im Hinblick auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge. Auch soll es zu keinen weiteren Beitragssteigerungen kommen. Der Weg geht sogar in Richtung Beitragssenkung.

 

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